Bundespolizei abgelehnt?
Hallo,
ich habe mich vor mehreren Monaten bei der Bundespolizei beworben.
Zudem muss ich sagen, dass ich im Alter von 14 und von 16 Jahren eine Straftat gegangen habe.
Es kam zwei mal zu einer Körperverletzung ( Notwehr)
Vor Gericht wurde alles „eingestellt“ und ich wurde nicht verklagt oder zu sozialstunden verurteilt.
Im weiteren Verlauf der Bewerbung musste ich zu diesen Straftaten Stellung nehmen, was ich letztendlich auch tat.
Nach einigen Wochen, bekam ich eine Einladung zum ersten Auswahlverfahren, welches ich erfolgreich absolviert habe.
Bevor der erste Test los ging, musste ich ein Formular unterschreiben, dass die Polizisten die volle Akteneinsicht von mir haben.
Desweiteren wurde ich zum zweiten Auswahlverfahren eingeladen „ Das Interview„
Dort wurde ich nicht auf die Straftaten angesprochen.
Als normaler Menschenverstand,dachte ich die Stellungnahme genügte aus.
Zum Schluss bestand ich alle drei Auswahlverfahren mit einer überdurchschnittliche Punktzahl.
Mir wurde gesagt, dass ich zum 01.09.2019 bei der Bundespolizei genommen werde.
Ein paar Wochen später bekam ich einen Anruf, wo die Personalgewinnung zu mir meinte, dass sie in meinen Akten eine Anzeige zu sehen ist.
Ich antworte darauf, dass ich alles angegeben habe. Zudem musste ich erneuert eine Stellungnahme schreiben.
Zunächst hört ich wieder Monate lang nichts von der Personalgewinnung, bis ich nach 3 Monaten eine Ablehnung bekommen habe.
Da stand drin, dass ich die Anzeigen verschwiegen hätte, und charakterlich für die Polizei nicht geeignet wäre.
Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen was ich tun kann? ich bin jetzt 22Jahre alt und die Straftat war mit 14/16 Jahren.
Normalerweise verjährt doch sowas ?
Oder kann Ich mich in 3 Jahren wieder bewerben?
4 Antworten
Du kannst einstweiligen Rechtsschutz vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und in der Hauptsache beantragen, die Bundespolizei zu verpflichten, dir einen Listenplatz entsprechend deiner Punktezahl zuzuweisen.
Zu beachten ist hierbei: Einstellungsentscheidungen unterliegen einer bloß eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, da den Behörden ein großer Ermessensspielraum gewährt wird. Von Bedeutung kann also nicht sein, ob die Beschuldigung zur Nichteinstellung geführt hat. Allerdings hast Du dich in einer Stellungnahme bereits hierzu geäußert. Dahingegen hat die BuPol in der Begründung angegeben, du hättest dich eben nicht hierzu geäußert. Es wurde folglich ein völlig falscher Sachverhalt zugrundegelegt.
Du könntest indes auch versuchen, nochmals mit den zuständigen Personen zu sprechen und das Unverständnis für die Entscheidung deinerseits erklären. Andernfalls ist es ratsam einen fachkundigen Anwalt hinzuziehen, wenn du wirklich zur Bundespolizei möchtest.
Auch wenn die Verfahren eingestellt wurden, hast du zwei mal wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden.
Wahrscheinlich hat die Bundespolizei dann genügend Bewerber, die eben besser geeignet sind. Da nützt dir auch die Punktzahl nichts.
Und dein BEHAUPTUNG der Notwehr hätte ja eigentlich schon dazu geführt, dass erst gar kein Verfahren eröffnet würde, wenn es der Wahrheit entsprach.Das liest sich in deiner Akte wahrscheinlich ANDERS
Es geht darum, dass Du das ihrer Meinung nach nicht angesprochen hast. Ob die Straftaten verjährt sind, interessiert da nicht. Falls Du die Namen der Menschen hast, die bei Deinem Vorstellungsgespräch dabei waren - oder wenn Du auf sie referenzieren kannst - und die bezeugen können, dass Du eben diese Straftat erklärt hast, könntest Du noch eine Chance haben.
- Dein Strafregister verjährt nicht
- Offensichtlich war deine Körperverletzung keine Notwehr, sonst würde es nicht in deinem erweiterten Führungszeugnis stehen
- Warum willst du dich in drei Jahren noch einmal bewerben? Da hat sich auch nichts geändert.