Buchungssatz "Forderung an Umsatzerlöse"

3 Antworten

Hallo,

also: mit Rechnungsabgrenzung hat das Ganze mal gar nichts zu tun! Du hast im Laufe des Jahres eine "normale" Rechnung gebucht, die bisher noch nicht bezahlt wurde. So weit so gut. Deine Umsatzerlöse bleiben so wie sie sind, da gehst du erstmal nicht dran. Auch die Forderungen bleiben zunächst unberührt. Da du als Kaufmann aber zur Vorsicht gezwungen bist, musst du überlegen, ob die Forderung noch einbringlich ist oder nicht. Dazu mahnst du am besten den Kunden an und wartest die Reaktion ab. Fall er nicht bezahlt und die Befürchtung im Raum steht, dass er auch weiterhin nicht bezahlen wird, darfst du die Forderung auf "zweifelhaft" umbuchen (zweifelhafte Forderungen an Forderungen). Sollte der Betrag später eingehen, buchst du wieder auf "normale" Forderungen um (spiegelbildlich zu der ersten Buchung) und vereinnahmst den Betrag (Bank an Forderungen). Wenn nichts kommt und der Kunde ggf. insolvent ist und du mit keiner Quote rechnen kannst, musst du den betrag ausbuchen (Forderungsverluste an Forderungen bzw. an zweifelhafte Forderungen, je nach Kenntnisstand).

Ansonsten hast du völlig Recht, du musst im Normalfall nichts unternehmen. Die Forderung wird dann ins kommende Jahr übernommen und der Umsatzerlös bleibt in diesem Jahr (da ist er ja auch entstanden!).

Der Zeitpunkt der Vereinnahmung spielt dann keine Rolle. Du gehst im Normalfall nach "vereinbarten Entgelten" vor, d.h., du versteuerst deine Umsätze immer dann, wenn sie entstehen (hier: du buchst sie ohne Steuer), unabhängig davon, wann die Rechnung bezahlt wird.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Grüße Der Prof.

hast du nicht Ware an Forderung? der Debitor wird doch eh mit ins neue Jahr übernommen

Chrizz91 
Fragesteller
 16.07.2012, 18:07

Die Forderung soll Ende des Jahres noch offen sein. Meine Frage ist nur: ich verbuche es ja schon bei meiner Lieferung als Umsatzerlös, auch wenn ich noch kein Geld erhalten habe. Ich gehe jetzt auch einfach davon aus, dass ich das Geld nächstes Jahr aufs Konto überwiesen kriege. Dann habe ich den Umsatzerlös doch zum Beispiel noch im Jahr 2011 und das Geld kommt erst 2012. Sorry, falls meine Frage nicht ganz klar wird: den Umsatzerlös buche ich doch auch schon wenn ich das Geld noch gar nicht habe, oder? Hauptsache die Ware ist geliefert, right?

tapri  16.07.2012, 18:10
@Chrizz91

den Umsatz buchst du, klar. der fällt ja im Erfassungsjahr an.

Hallo,

ich vermute hier geht es um aktive und passive Rechnungsabgrenzung:

In dieser Gruppe werden die wesentlichen Buchungssätze der aktiven Rechnungs-abgrenzungsposten (ARAP) dargestellt. Die Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet um einen periodengerechten Erfolg zu ermitteln. Bei aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um transitorische Posten. Transitorische Posten wurden im alten Jahr gebucht, aber deren wirtschaftlicher Einfluss ist im neuen Jahr.

Hier der Link dazu:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/buchungssatz/Buchen-von-aktiven-Rechnungsabgrenzungen.html

Gruß

Taimanka

Chrizz91 
Fragesteller
 16.07.2012, 18:13

Danke für die Antwort, aber ich glaube das meinte ich nicht :/ Also ich will nur wissen: wenn ich Forderungen an Umsatzerlöse buche .. dann spielt es doch am Ende des Jahres keine Rolle, ob das Geld jetzt schon auf meinem Konto ist, oder? Ich habe durch die Lieferung der Ware doch schon den Umsatzerlös gemacht, oder? Ob das Geld jetzt im nächsten Jahr kommt müsste egal sein, richtig? Ich frage halt nur, weil ich ja so gesehen für die GuV keinen Ertrag für diesen Verkauf in der Periode gemacht habe, halt nur Ware im Wert von so und so viel Euro rausgegeben habe - die Zahlung aber noch nicht erhalten habe.

Chrizz91 
Fragesteller
 16.07.2012, 18:13

Danke für die Antwort, aber ich glaube das meinte ich nicht :/ Also ich will nur wissen: wenn ich Forderungen an Umsatzerlöse buche .. dann spielt es doch am Ende des Jahres keine Rolle, ob das Geld jetzt schon auf meinem Konto ist, oder? Ich habe durch die Lieferung der Ware doch schon den Umsatzerlös gemacht, oder? Ob das Geld jetzt im nächsten Jahr kommt müsste egal sein, richtig? Ich frage halt nur, weil ich ja so gesehen für die GuV keinen Ertrag für diesen Verkauf in der Periode gemacht habe, halt nur Ware im Wert von so und so viel Euro rausgegeben habe - die Zahlung aber noch nicht erhalten habe.

Chrizz91 
Fragesteller
 16.07.2012, 18:14

Danke für die Antwort, aber ich glaube das meinte ich nicht :/ Also ich will nur wissen: wenn ich Forderungen an Umsatzerlöse buche .. dann spielt es doch am Ende des Jahres keine Rolle, ob das Geld jetzt schon auf meinem Konto ist, oder? Ich habe durch die Lieferung der Ware doch schon den Umsatzerlös gemacht, oder? Ob das Geld jetzt im nächsten Jahr kommt müsste egal sein, richtig? Ich frage halt nur, weil ich ja so gesehen für die GuV keinen Ertrag für diesen Verkauf in der Periode gemacht habe, halt nur Ware im Wert von so und so viel Euro rausgegeben habe - die Zahlung aber noch nicht erhalten habe.