Brauchen wir eine Grundstücksgemeinschaft?

3 Antworten

Kraft Gesetz seid ihr bereits eine Grundstücksgemeinschaft bzw. Bruchteilsgemeinschaft, 741 ff. BGB.

Zumindest für die Grundsteuer ist dies interessant, denn ihr haftet beide als Gesamtschuldner. Darüber hinaus ist eine steuerliche Erfassung nur notwendig, wenn mit dem Grundstück Einkünfte erzielt werden. Das ist richtig.

Worauf die Frage des Finanzamtes genau zielt, findest Du durch eine Rückfrage heraus. Ein persönliches (telefonisches) Gespräch ist hier das Mittel der Wahl.

Wenn es keine gibt muss einer allein die anfallenden Steuern (in jeden Fall Grundsteuer) zahlen. Ob es einen Zwang dazu gibt weiß ich nicht, kann aber grundsätzlich den Tipp geben, dass die Menschen im Finanzamt meistens ganz nette Leute sind, an die man sich auch mit genau solchen Fragen wenden kann. --> der jeweilige Sachbearbeiter steht ja auf der Post vom Finanzamt

Könnte bei den Haushaltsnahen Dienstleistungen eine Rolle spielen.