Bonitätsprüfung Besuchseinladung

2 Antworten

Schengen-Visum, dies

• wird für einen zweckgebundenen Aufenthalt von bis zu drei Monaten pro Halbjahr ausgestellt;

eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung, für die ges. Kosten des Lebensunterhaltes des Gastes aufzukommen.. KV muß sichergestellt sein..

  • oder die Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto hier in Deutschland
  • oder die Hinterlegung einer Bankbürgschaft, die alle evtl. anfallenden Kosten incv. Rückflug abdeckt..oder auch ein Haus oder sonstiges Vermögen kann dazu verwendet werden..

Hallo..Also..Um die finanzielle Leistungsfähigkeit glaubhaft zu machen ist für die Einladung eines erwachsenen Gastes ein monatliches Netto- einkommen in Höhe von mindestens 832 EUR erforderlich. Für jeden weiteren Erwachsenen erhöht sich der Betrag um 258 EUR, je weiters Kind um 200 EUR. Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit eine Kaution zu hinterlegen, anstatt der Einkommensnachweises..Für einen Erwachsenen ist das 2.500 Euro und bei Kindern 1.250 Euro. Ich hoffe, dass war hilfreich. Ansonsten einfach nochmal melden. Ich habe jetzt schon dass Prozedere ein paar mal durch und bin bald Profi darin.::) Viele Grüße