Bürge für Wohnung? Negative Schufa?

2 Antworten

1 Wen du dringend eine wohnung brauchst dan must du erstmal zum jobcneter und d das mitd enen abklären!

2 Du scheinst auch nicht zu wissen das dein Arbeitgeber dir deine Nebntätieg ertsmal erlauben müste und wen er das tut kann er sie auch wiederufen!

Das doe wohnung nicht übers amt vermietbar ist sagt schon aus das du dei nicht bekomen wirst da sie vermutlich auch zu Teuer ist suche dir eine Wohnung wo ein Wbs schein Notwendieg ist!

Es gibt zb auc genosenschaften wo du zb eine wohnung bekomen köntest!

Wen du unter 22 bsi also bis 21 solst du dich erstmal ans Jugendamt wenden den die könne auch helfen oder sogar zb das Sozialmat damit du nicht Obdachlos wirst oder bleibst!

lealala636 
Fragesteller
 19.08.2018, 22:26

Also, ich bin 18 und die wohnung kostet warm ca 400€, das jobcenter würde also 100% übernehmen

Du sagst, du hast keinen Kontakt zu deiner Familie. Okay. Aber trotzdem ist deine Familie noch während der Erstausbildung unterhaltspflichtig. Aus diesem Grund bekommt man in aller Regel keine Sozialleistungen, allenfalls BAB.

Falls du noch nicht beim Jugendamt warst, solltest du mal dort hin gehen und die Situation besprechen. Und wenn man dort zum Ergebnis kommt, dass eine Unterstützung durch die Familie tatsächlich unmöglich ist, wirst du auch die nötige Hilfe bekommen.

Der Vermieter vergibt Wohnungen nur an Bewerber mit Gehaltsnachweis. Das ist sein Recht, das kannst du nicht ändern. Somit musst du dich nach einer anderen Wohnung umschauen.

lealala636 
Fragesteller
 19.08.2018, 22:28

Bei meiner Familie ist absolut nichts zu holen, mein vater halt schulden von ca 25.000 euro für nie bezahlten unterhalt etc. Das jugendamt sagte wenn ich obdachlos wäre solle ich zur Obdachlosenhilfe gehen (Obdachlosenheim) Die wohnung kostet warm 400€

Renick  19.08.2018, 22:34
@lealala636

Wenn von den Eltern keine finanzielle Unterstützung zu bekommen ist, dann kann das Jugenamt einen Unterhaltsvorschuss geben. Die strecken also den Unterhalt vor. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass das Jugendamt dir eine Bestätigung ausstellt, dass du zuhaus keine Unterstützung bekommen kannst. Mit dieser Bestätigung kannst du dann beim Jobcenter Sozialleistungen beantragen. Vielleicht solltest du beim Jugendamt nochmal nachhaken.