bin 26,wurde gestern beim Klauen im Kaufhof erwischt,was erwartet mich?mein erstes und letztes mal:(

14 Antworten

Also die Sache hat 2 Konsequenzen. Zum einen wirst du wohl ein Hausverbot bekommen und darfst nicht mehr in den Kaufhof. Und daran solltest du dich auch halten, sonst hat es schlimmere Konsequenzen. Die nächste Sache ist die strafrechtliche Seite. Natürlich wird dich der Kaufhof anzeigen. Da muß er konsequent sein im Interesse ehrlicher zahlender Kunden. Dann kriegst du irgendwann entweder einen Stafbefehl oder es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Im Falle eines Strafbefehlst wird dir einfach angeboten, welche Strafe man für sinnvoll hält und du kannst es akzeptieren oder auf die Gerichtsverhandlung bestehen. 80 Euro sind meiner Meinung nach kein Betrag mehr, wo wegen geringfügigkeit eingestellt wird. In der Gerichtsverhandlung wirst du angehört, kannst deine Beweggründe nennen usw. Evtl. wird das Vefahren gegen eine Auflage eingestellt, dann mußt du die Auflage erfüllen oder das Verfahren wird fortgesetzt. Damit müssen aber alle Beteiligten einverstanden sein. Ansonsten wird das Verfahren gleich zu Ende geführt und Endet mit einem Urteil. Wenn du sonst nicht vorbestraft bist und es bei dir wirklich nur ein einmaliger Ausrutscher war, dürfte es eine Geldstrafe bleiben. Diese sollte möglichst unter 90 Tagessätzen bleiben, damit deine Vorstrafe (du bist dann nämlich vorbestraft) nicht im Führungszeugnis auftaucht. Darum solltest du im Schlußwort deshalb darum bitten, damit du dir nicht gleich deine ganze Zukunft verbaut hast. Ansonsten solltest du einfach daraus gelernt haben.

Sima81 
Beitragsersteller
 18.05.2008, 19:33

Danke schön für die Aufklährung!

Rolfe  18.05.2008, 14:13

DH!

Also die Sache hat 2 Konsequenzen. Zum einen wirst du wohl ein Hausverbot bekommen und darfst nicht mehr in den Kaufhof. Und daran solltest du dich auch halten, sonst hat es schlimmere Konsequenzen. Die nächste Sache ist die strafrechtliche Seite. Natürlich wird dich der Kaufhof anzeigen. Da muß er konsequent sein im Interesse ehrlicher zahlender Kunden. Dann kriegst du irgendwann entweder einen Stafbefehl oder es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Im Falle eines Strafbefehlst wird dir einfach angeboten, welche Strafe man für sinnvoll hält und du kannst es akzeptieren oder auf die Gerichtsverhandlung bestehen. 80 Euro sind meiner Meinung nach kein Betrag mehr, wo wegen geringfügigkeit eingestellt wird. In der Gerichtsverhandlung wirst du angehört, kannst deine Beweggründe nennen usw. Evtl. wird das Vefahren gegen eine Auflage eingestellt, dann mußt du die Auflage erfüllen oder das Verfahren wird fortgesetzt. Damit müssen aber alle Beteiligten einverstanden sein. Ansonsten wird das Verfahren gleich zu Ende geführt und Endet mit einem Urteil. Wenn du sonst nicht vorbestraft bist und es bei dir wirklich nur ein einmaliger Ausrutscher war, dürfte es eine Geldstrafe bleiben. gut formuliert der troll aber das ist schon jahre her

Kreigst wohl Bußgeld und Verfahrenskosten sowie schadensersatz aufgebrummt, wenn der Richter das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit einstellt. Wunder gibt es immer wieder.

Bei uns arbeiten Leute (1-Euro-Basis), die waren Wiederholungstäter. Die haben eine Geldstrafe bekommen, welche auf Antrag in gemeinnützige Arbeitsstunden umgewandelt wurde. Einer hatte noch mehr auf dem Kerbholz, der mußte ins Gefängnis. Ich rechne damit, dass Dein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, zumal Du ein reuiger Ersttäter bist! Außerdem wurde sogar schon ein Staatsanwalt als Ladendieb erwischt, also ist keine Berufsgruppe da ausgenommen.

Das, was in den Geschäften steht: Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und mit einer Gebühr 50 - 100 EUR belegt. Vielleicht findest du einen/e milde/n Richte/in , die deine Geschichte hier rührig findet und ein Einsehen mit dir hat. Wenn dein "Akte" leer ist, hast du gute Chancen.