bilder schicken?

4 Antworten

§ 184 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

1) Wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3)
1.
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
...
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
eduw1  17.11.2021, 00:40

Die Regelung sollten sie auch mal überarbeiten. Bezweifle, dass es für die Dame oder den Herren in question schert, ob man nun 17 oder 18 alt ist.

Nach dem Gesetz spricht nichts dagegen, insofern sie keine pornografischen Inhalte zeigen.

nein ist untersagt

Ja, auf jeden Fall. Und geil ist das auch.