BHW, Anschlussfinanzierung rückgängig machen?

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Hallo Anke. Bausparen ist eine Wissenschaft für sich. Bei Abschluß eines Bausparvertrages entscheidet man sich, welche Konditionen er haben soll. Die Zuteilung eines Bausparvertrages richtet sich i.d.R. 1.nach den Einzahlungen, 2. wie sie geleistet werden (monatlich, jährlich oder einmalig) und 3. auf die Zinsen, die man für die Einzahlungen bekommt. Diese Zinsen werden in das Verhältnis zur Bausparsumme gesetzt um somit unter Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes die Zuteilungsreihenfolge zu ermitteln. Daher kann keine Bausparkasse und kein Bausparberater bei Abschluß eines Vertrages definitiv die voraussichtliche Zuteilung des Bausparvertrages mitteilen. Der Erfahrungssatz zeigt, daß bei einer monatlichen Besparung (der Bausparsumme entsprechenden Rate) die Zuteilung in ca. 5 Jahren erfolgen kann. Es kommt jedoch darauf an, was für einen Tarif man wählt. Daher kann die Zuteilung bei einem Schnellsparer auch in 3 1/2 Jahren erfolgen, wobei in der Darlehensphase ein wesentlich höherer Zinssatz zu zahlen ist als bei einem Kurzsparer (Normalsparer), der mit einem niedrigeren Zinssatz in der Darlehensphase ausgestattet ist. Deswegen ist es für mich unverständlich, daß ein Bausparberater, welche Kasse auch immer er vertritt, denn die Produkte sind gleich, eine Zuteilungsauskunft so weit in die Zukunft wagen kann. Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, sollte er mit mindestens mit 40% der Bausparsumme angespart sein, wobei nach Tarif auch 50 % möglich sein können. Wenn jetzt ein Vorfinanzierungsdarlehen mit einem Bausparvertrag abgelöst werden soll, sollte dieser Bausparvertrag schon abgeschlossen sein, wenn die Finanzierung beginnt, damit bei Fälligkeit des Vorfinanzierungsdarlehens dieses ganz oder teiweise mit dem Bausparvertrag abgelöst weden kann. Nur so ist eine Umschuldung mit aeinem Bausparvertrag sinnvoll. Alles andere ist teuer, da meistens noch Fremdgelder zur Aufzahlung des Bausparvertrages aufgenommen werden müssen. Ich würde raten, daß Sie zu Ihrer Vorfinanzierungsbank gehen und eine sinnvolle Nach oder Umfinanzierung besprechen. Solange der Bausparvertrag noch nicht in die Finanzierung eingebunden wurde, kann er jederzeit aufgelöst weden. Wenn schon (Ein-)Zahlungen geleistet sind, kann die Auflösung des Bausparvertrages mit Geldverlust gleichkommen. Oder aber den Vertrag stillegen und nicht weiter besparen und abwarten. Das Guthaben bringt ja auch Zinsen. In diesem Falle ist die Abschlußgebühr weg.

Hallo ANKE1970,

deine Frage ist schwierig zu beantworten, denn es könnte sich um einen vorfinanzierten Bausparvertrag handeln.

Leider kann ich Dir, ohne den Vertrag zu kennen, keine zuverlässige Antwort geben.

Viele Grüße

Sascha Hönig, Interhyp AG

Es handelt sich also um die Verlängerung der Vorfinanzierung. Da wirst du wohl Pech haben. In der Regel lassen Bausparkassen hier nicht mit sich reden.

Beste Grüße

Hallo Anke. Wieso endet der Bausprvertrag im März 2014? Wie kann ein Bausparvertrag um 5 Jahre verlängert werden? Und wieso tritt der Bausparvertrag erst 2014 in Kraft? Daß ein Bausparvertrag bei Zuteilung einen Baukredit ablösen kann, ist klar und auch die Zinsen sind klar. Denn diese werden schon bei Abschluß der Bausparvertrages durch den Bauspartarif festgelegt. Bei Ihrer Fragen fehlen zur Beantwortung grundlegende Informationen, die ich mir auch nicht zusammenreimen kann, ohne Vermutungen anzustellen. Tut mir leid, aber so kann ich keine Antwort geben. :-(

anke1970 
Beitragsersteller
 15.07.2012, 22:30

Hallo, es handelt sich um einen Bausparvertrag über 67000 €, der bis März 2014 noch nicht zuteilungsreif ist und so weitere 5 Jahre benötigt, um zuteilungsreif zu sein. Daher erfolgte die Verlängerung.