Beziehung zwischen 22 und 15 :P

19 Antworten

theoretisch darf ein Volljähriger nicht mit einer Minderjährigen eine Beziehung führen. Man sollte eventuell mit deren Eltern darüber reden, sonst kann es Probleme geben

Eine Beziehung unterliegt da keinen Einschränkungen von gesetzlicher Seite, nur sexuelle Handlungen tun dies. Und diese wären hier auch erlaubt, wenn kein Entgeld stattfindet, keine Zwangslage ausgenutzt wird und nicht die fehlende Reife zur sexuellen Selbnstbesimmung der 15 jährigen ausgenutzt wird. (Bei bnesonderen Beziehungen wie beispielsweise Sorgerecht gelten natürlich noch gesonderte Bedingungen)

Ob so eine Beziehung erfolgsversprechend ist, ist natürlich wieder eine andere Frage. Den die 7 Jahre können in diesem Alter natürlich schon eine Menge ausmachen. Vllt einfach alles mal langsam angehen und schauen wie sich das entwickelt - das hat auch den Vorteil das wenn es klappt, ihr ein gutes Fundament habt.

Wenn die 15jährige Sex haben will, ist sie auch dazu berechtigt!

http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

Entscheidend ist nur, das SIE das selbst will, nicht dazu gedrängt oder genötigt wird und keine Zwangslage ausgenutzt wird - und kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Beiden besteht (Schüler/Lehrer, Ausbilder/Azubi etc)

DerRumpelrudi  15.05.2012, 01:37

Die Bereitstellung von Wohnraum für sexuelle Handlungen und darunter zählt auch Küssen und Petting, ist bei Minderjährigen absolut verboten.

Cerealie  15.05.2012, 01:38
@DerRumpelrudi

Ja klar .. und im Himmel ist Jahrmarkt, nun brauchen wir nur noch eine Rolltreppe, damit wir alle hingehen können ;-)

Dann poppen sie eben im Freien ... und, wer ist nun ''dran''?? ;-)

Maro95  15.05.2012, 01:44
@Cerealie

Ehm...der Freier?

Cerealie  15.05.2012, 01:45
@Maro95

du meinst, weil er sie mit selbstgekochtem und 'ner DVD ''bezahlt'' hat? ;-)

Maro95  15.05.2012, 01:46
@Cerealie

Im Freien ist der Freier zuständig. Klares Prinzip ;-)

Das hat nichts mit der DVD zu tun^^

Cerealie  15.05.2012, 01:48
@Maro95

der ist doch auch in der Wohnung dran, Mann ... du hast wohl nicht aufgepasst, was? ;-)

DerRumpelrudi  15.05.2012, 01:50
@Maro95

Auch Pferde werden jung zugeritten.

Sind hier auch Antworten von über 16jährigen ?

Cerealie  15.05.2012, 01:53
@DerRumpelrudi

Nun, ich vermute, @DerRumpelrudi, das du über 16 bist ... was aber die Qualität deiner Antworten nicht wirklich besser macht ... du postest einfach Schrott, sorry.

Maro95  15.05.2012, 01:59
@Cerealie

Ding, eins zu null für den 16-jährigen in der Runde.

hardwarefix 
Fragesteller
 15.05.2012, 02:01
@Cerealie

Es geht mir einfach darum, dass er niemals nach solch sachen recherchieren würde. ICh würde das an seiner stelle auf jeden fall tuhen, aber er ist gerade etwas von seinen Gefühlen abgelenkt.. Deswegen übernehme ich das einfach mal als Freundschaftsdienst. =)

Also soweit ich das nun mitbekommen habe, ist es ihm erlaubt, mit ihr eine Bezihung zu führen. ---> Ohne Sex: Einwilligung der Eltern nötig? ---> In wohnung? Küssen? Kochen? DVD schauen? ---> Sex nur, wenn sie es auch von sich aus will ( einwiligung der eltern? ) Also bitte nochmal diese fragen klären, diese sind unsicher.danke =)

Cerealie  15.05.2012, 02:03
@hardwarefix

Nö, das ist mir jetzt zu blöd, Hardwarefix ... du hast Links bekommen, die mehr als deutlich erklären, wie die Rechtslage ist!

DerRumpelrudi  15.05.2012, 02:04
@Cerealie

Für manchen ist die Wahrheit halt Schrott, weil sie nicht in ihre Scheinwelt passt.

Meine Tochter hätte ich mit dem Baseballschläger aus der Wohnung geholt...danach wäre der Typ dauerhaft von seinen sexuellen Wünschen erlöst und hätte im Sopran geredet. Aber meine Tochter war zum Glück zu teuer für solche zurückgebliebenen Typen.

Cerealie  15.05.2012, 02:07
@DerRumpelrudi

Nur weil du ein Schläger bist, der sich nicht unter Kontrolle hat, und nicht die Wünsche seiner Tochter respektieren kann, ändern sich nicht für dich die Gesetze!

Eine 15jährige DARF! Sex haben, wenn sie das möchte - auch mit über 18jährigen ... DAS sagt das Gesetz, und nichts von Baseballschlägern!

DerRumpelrudi  15.05.2012, 02:12
@DerRumpelrudi

Noch mal.

Der Link betrachtet nur den §176 und es ist demnach verboten. Der Wille einer Minderjährigen ist in der Schlüsselgewalt (Wohnung) des Volljährigen völlig unwichtig. Das berührt nämlich den §180a.

Die Eltern müssten es also immer wieder erlauben und wenn sie es machen sind sie wegen Beihilfe dran.

Sag dem Kumpel, dass er seine Hormone etwas mehr in den Griff bekommen soll und ob es für sein Ego nicht besser ist, kein leichtes Opfer zu suchen dass er mit Tricks rumkriegen will, auf die eine Gleichaltrige nicht reinfallen würde.

hardwarefix 
Fragesteller
 15.05.2012, 02:14
@DerRumpelrudi

Okay ich habs durchgelesen. Danke =)

Im übrigen sagte Tobias ja, er habe keine sexuellen "wünsche".

Natürlich war diese Frage, nochmal zum mitschreiben, hyphotetisch.

Ob und was er nun wirklich mit der hat, keine ahunng, ich weiß nichtmal, ob sie ihn beachtet. Jedenfalls scheint er mächtig in sie verknallt zu sein. Ich will ihn nur nicht irgendwo im Knast sehen, weil er einen fehler begangen hat.

Naja ich persönlich muss ja zugeben, eine Minderjährige als Erwachsener in die eigene Wohnung mitzunehmen ist schon etwas heftig. Aber wie gesagt, ich übernehme hier nur einen Freundschaftsdienst.

Wie gesagt, ich kenne mich da wenig aus, ich selber habe meine freundin kennengelernt, als sie 18 war und nun wird sie 20.

Aber jedem das seine, wo die Liebe nunmal hinfällt.

Jedenfalls vielen Dank für eure Antworten, ich werde ihn da morgen wohl mal kurz zur seite nehmen müssen xD

Notfalls kann auch bei einer bezihung ohne Sex ein klärendes Gespräch mit den Eltern nicht schaden. Also nur, damit diese wissen, was sache ist und nicht irgendwelche ratespiele nachgehen müssen. Das fände ich den sorgenden Eltern gegenüber auch unfair.

Vielen Dank =)

Cerealie  15.05.2012, 02:16
@DerRumpelrudi

Nochmal ...

Der Rumpelrudi: du redest STUSS einfach nur STUSS ... 180a ist hier definitiv nicht anwendbar, auch wenn du das gerne hättest, genau so wenig wie die Prügelstrafe oder Selbstjustiz mit dem Baseballschläger eines Papas, der nicht damit klarkommt, dass seine Tochter groß wird ...

Ab 14 darf ein Mädchen Sex haben, auch mit Älteren wenn sie das SELBST und aus freiem Willen möchte und die Folgen überschauen kann --- fertig ... Ende der Geschichte ... DAS sagt das Gesetz, und alles andere ist uninteressant!

Leon97531  15.05.2012, 02:17
@DerRumpelrudi

Die Eltern müssten es also immer wieder erlauben und wenn sie es machen sind sie wegen Beihilfe dran.

Boah was ein Schwachsinn, eigentlich sinnlos sich dazu zu äußern, aber letzter Versuch dir die gesetzliche Lage näher zu bringen:

Es spielt keine Rolle ob die Eltern einverstanden sind oder nicht, entweder es liegt ein Missbrauch vor (Zwang, gegen Geld, Ausnutzung der sexuellen Selbstbestimmung etc.), dann kann und wird dies auch strafrechtlich bei Antrag verfolgt.

Oder es liegt kein Missbrauch vor, dann ist Sex in diesem Fall legitim.

Und was willst du dauernd mit StGB §180a ?
Wenn du keine Ahnung von der Materie hast, dann schreib doch auch nichts dazu, und widme dich lieber Fragen welche Dir liegen.

Cerealie  15.05.2012, 02:18
@Leon97531

DANKE! DANKE! DANKE! Leon!

Maro95  15.05.2012, 02:21
@hardwarefix

@ DerRumpelrudi: Was laberst du von §180a?! Dort geht es um Prostituierte. Du outest dich hier gerade als leicht beschränkt, kann das sein?

DerRumpelrudi  15.05.2012, 04:55
@Maro95

Immer wieder das Gleiche. Fehlen die Argumente, wird persönlich beleidigt.

Natürlich geht es im §180a um geldwerte Vorteile, die schon angeboten sind, wenn eine Wohnung, Ernährung und sonstiges kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Von Geld im Sinne von Euro steht nichts im Gesetz, denn dem Gesetz ist es egal wie, ob in Geld oder Naturalien, bezahlt wird.

Leon97531  15.05.2012, 11:38
@DerRumpelrudi

Immer wieder das Gleiche. Fehlen die Argumente, wird persönlich beleidigt.

Argumente können nur fehlen bei einer realen Grundlage, die reale Grundlage fehlt völlig bei deinen dusseligen Behauptungen.

Natürlich geht es im §180a um geldwerte Vorteile, die schon angeboten sind, wenn eine Wohnung.........

Herr lass Hirn regnen, im §180a geht es um Prostitution, dies steht hier doch gar nicht zur Diskussion !

Bist du so schwer von Begriff oder trollst du einfach aus Langeweile hier rum ?

DerRumpelrudi  15.05.2012, 12:56
@Leon97531

Oh doch, denn der Volljährige will ein kleines Mädchen in eine Wohnung locken um dann mit Geschenken den Willen beeinflussen.

Wie in der ersten Antwort schon gesagt wurde, habe ich bewusst den §182 ausgelassen, denn spätestens dann hat der Junge die A-Karte gezogen.

Wie ich schon geschrieben habe, ist es in Deutschland verboten, dass Erwachsene mit Jugendlichen unter 16 Jahren in geschlossenen Räumen spielen dürfen.

Insbesondere der von Euch ignorierte §182 StGB verbietet es auch dann, wenn die sexuelle Selbstbestimmung eines Minderjährigen ausgenutzt wird. Bedeutet, dass es völlig egal ist, ob ein Jugendlicher unter 16 Jahre will...ein Erwachsener hat den Willen nicht für seine Zwecke oder zum Zwecke anderer auszunutzen.

Wer als Erwachsener einen Jugendlichen unter 16 Jahre mit materiellen Mitteln in die Wohnung lockt um eventuell auf eine Möglichkeit der Ausnutzung zu warten, muss in Deutschland mit einer Strafanzeige rechnen. Das sind Fakten und alles andere ist nur die Aufforderung zu einer Straftat, was hier bei GF speziell in diesen Fällen ständig gemacht wird.

Lese Dir den Paragraphen durch, und sage mir dann, dass Du immer noch eine Leseschwäche hast. Von mir gäbe es nämlich eine berechtigte Strafanzeige, wenn jemand zu viel Hänsel und Gretel spielen möchte.

Für volljährige Erwachsene sind Jugendliche unter 16 Jahre absolut tabu.

Leon97531  15.05.2012, 13:11
@DerRumpelrudi

Oh doch, denn der Volljährige will ein kleines Mädchen in eine Wohnung locken um dann mit Geschenken den Willen beeinflussen.

Unsinn, er will sie nicht locken, sie sind zusammen, liest du eine andere Frage als oben beschrieben ?

Wie ich schon geschrieben habe, ist es in Deutschland verboten, dass Erwachsene mit Jugendlichen unter 16 Jahren in geschlossenen Räumen spielen dürfen.

So ein Schwachsinn, wie alle Kommentare von dir, der Gesetzgeber ist da nun einmal völlig anderer Ansicht.

Lese Dir den Paragraphen durch, und sage mir dann, dass Du immer noch eine Leseschwäche hast. Von mir gäbe es nämlich eine berechtigte Strafanzeige, wenn jemand zu viel Hänsel und Gretel spielen möchte.

Lesen solltest Du, und verstehen, aber daran scheitert es offensichtlich bei dir gewaltig.

So, trolle du ruhig hier weiter herum, ich lasse dir deinen Glauben, scheint nichts zu bringen, soll es halt auch geben.

Cerealie  15.05.2012, 13:15
@Leon97531

Lass sein, Leon ... er WILL es nicht kapieren ...

er hätte gern Gesetze, die seine Vorstellungen von ''richtig'' und ''falsch'' bedienen ... da ist Hopfen und Malz verloren

HugoGuth  15.05.2012, 15:13
@Cerealie

In Deutschland darf man ab 14 über seine Sexualität selbst bestimmen! Wenn eine 14-jähre zu einem 22-, 44- oder 56-jährigen in die wohnung geht, ist es ihrE Sache, und was sie macht ist auch ihre Sache! die einzigen, die ihr das verbieten können, sind ihre Eltern! Paragraf 180 bezieht sich ausschließlich auf Prostitution im Rotlichtmilieu!

Maro95  15.05.2012, 15:52
@HugoGuth

Das kriegste in den Typen nicht rein...irgendwas läuft da mit der Datenverarbeitung nicht so ganz.

Immer wieder das Gleiche. Fehlen die Argumente, wird persönlich beleidigt.

Wir haben mehr als genug Argumente genannt, aber entweder willst du die nicht akzeptieren, was für einen Troll sprechen würde, oder aber du bist nicht in der Lage, sie zu verstehen, was auf die Problemchen mit der Datenverarbeitung schließen lässt.

cybaer  16.05.2012, 13:25
@DerRumpelrudi

Die Bereitstellung von Wohnraum für sexuelle Handlungen und darunter zählt auch Küssen und Petting, ist bei Minderjährigen absolut verboten.

Was für ein Unsinn!

Die "Bereitstellung von Wohnraum für sexuelle Handlungen" ist keineswegs bei "Minderjährigen absolut verboten". Vielmehr ist die Bereitstellung durch Dritte (außer den Eltern) verboten, und das auch nicht bei Minderjährigen, sondern nur bis 15 inkl. Ein älterer Partner mit eigenem Wohnraum ist auch nicht "Dritter" im Sinne des Gesetzes, und daher darf ein 22-Jähriger mit seiner 15-jährigen Freundin in seiner Wohnung Sex haben, bis zur Ohnmacht - wenn es nur beide möchten.

Was wilste mit einer 15 ^^ naja wen es ernst gemeint ist müssen ihre Eltern einverstanden sein ^^ den bis die 18 ist darf sie nicht, außer natürlich die Eltern sind einer anderen Meinung...

Cerealie  15.05.2012, 01:32

und das steht ''wo'', bitte? ;-)

CassieNewton  15.05.2012, 01:33
@Cerealie

hat wohl einfach drauf losgeschrieben^^

Maro95  15.05.2012, 01:45
@CassieNewton

Solche Wahrheiten kann man doch überall auf GF nachlesen ;-)

Hallo,

wir leben in einem freien Land, wär ja noch schöner, wenn Gesetze einem vorschreiben würden, mit wem man zusammen kochen oder Filme gucken darf.

Bei sexuellen handlungen (dazu zählen auch Zungenküsse) gibt es Altersbeschränkungen, die greifen in Eurem Fall aber nicht, da beide über 14 sind. Auch Sex wäre somit erlaubt, wenn es ohne Ausübung von Druck oder Zwang geschieht. Umarmungen und Küsschen (ohne Zunge) wären aber auch erlaubt, wenn das Mädchen unter 14 wär.