bevorzugt Urlaub in den Schulferien mit Schulpflichtigen volljährigem Kind

2 Antworten

Anspruch auf Urlaub in den Schulferien, haben nur AN mit schulpflichtigen Kindern. Egal, wie alt die Kinder sind, und wo sie leben.

volljährig und schulpflichtig schliesst sich quasi aus.

das kind ist bis zum ende des schuljahres schulpflichtig, während dessen es 18 wird.

allerdings gilt die bevorzugte urlaubsregelung, wenn das kind noch schüler ist.