bevorzugt Urlaub in den Schulferien mit Schulpflichtigen volljährigem Kind
Können Kollegen mit einem volljährigen Kind (im Haushalt lebend) bei der Urlaubplanung bevorzugt werden, Urlaub in den Schulferien, gegenüber Kollegen die ebenfalls gerne in den Schulferien Urlaub nehmen möchten aber deren Kinder nicht mehr im Haushalb leben.
2 Antworten

Anspruch auf Urlaub in den Schulferien, haben nur AN mit schulpflichtigen Kindern. Egal, wie alt die Kinder sind, und wo sie leben.

volljährig und schulpflichtig schliesst sich quasi aus.
das kind ist bis zum ende des schuljahres schulpflichtig, während dessen es 18 wird.
allerdings gilt die bevorzugte urlaubsregelung, wenn das kind noch schüler ist.