betrunken alles kaputt gemacht

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, die dürfen ihm nicht einfach irgendwas abnehmen. Das wäre meine ich Selbstjustiz. Sie müssen sich an die Polizei wenden. Entweder das, oder der Neffe zahlt es von sich aus. Wenn er das nicht tut können sie jeder Zeit zur Polizei gehen. :)

PatrickLassan  08.05.2014, 14:35

Das ist eine zivilrechtliche Forderung, damit hat die Polizei nichts zu tun. Allerdings sollte vielleicht die Ex-Freundin eine Anzeige wegen Sachbeschädigung in Erwägung ziehen.

RenateK65 
Fragesteller
 08.05.2014, 15:11
@PatrickLassan

die polizei hat wohl auch gesagt das wäre eine familien angelegenheit.

aber trotzdem meine ich das die Großeltern nicht die sachen abnehmen dürfen zumal es nicht die betrifft sondern der enkelin

Von meinem Freund der Neffe hat bei seiner EX-Freundin den TV,PC und Möbel kaputt gemacht

Strafrechtlich wäre das eine Sachbeschädigung nach StGB §303 (1):

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zivilrechtlich hat die Geschädigte natürlich Anspruch auf Wiedergutmachung, d.h. zumindest auf den Zeitwert der beschädigten Gegenstände.

Falls das also keine Uralt-Geräte waren, dürfte die Forderung von 500€ eher moderat sein.

Er war zu dem Zeitpunkt Betrunken und wusste am nächsten Tag auch nichts mehr davon.

Das ändert an der Strafbarkeit der Sache nichts. Nach StGB §323a (1):

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Übrigens: Wer im betrunkenen Zustand dermaßen ausrastet, hat mMn ein erhebliches Aggressionsproblem und ist dringend therapiebedürftig.

Dürfen die das überhaupt machen

Jein. Prinzipiell darf ein Gläubiger (also die Ex) ein Pfand bis zur Begleichung der Schuld verlangen. Aber: Ein Pass darf nicht als Pfand verlangt werden, da er nicht Eigentum des Besitzers ist..

jeder weis das man den pass bei sich tragen muss

Für Deutsche gilt nur eine Ausweispflicht (d.h. man muß einen Ausweis besitzen), aber keine Mitführpflicht (man maß ihn also nicht ständig dabei haben).

Bei Ausländern ist dies u.U. anders geregelt, hier kommt es z.B. auf den Aufenthaltsstatus an.

Meandor  08.05.2014, 17:22

Hmm, §323a StGB zieht meines Erachtens nicht, dafür müsste er sich betrunken haben, weil er vor hatte zu randalieren und betrunken sein musste, damit man ihn nicht bestrafen kann.

Funship  09.05.2014, 22:34
@Meandor

Wieso da? Fahrlässigkeit ist doch explizit erwähnt.

clemensw  10.05.2014, 12:37
@Funship

StGB §323a ist immer der "Notnagel", wenn der Beschuldigte sich mit Schuldunfähigkeit wegen Konsum berauschender Substanzen "rausreden" will.

Kurz: Auch im Suff ist man schuldfähig!

(OK, als Ausnahme wäre natürlich der Fall zu betrachten, daß jemand die Substanzen gegen seinen Willen eingeflößt werden ;-)

Leider ist das BGB nicht so mein Steckenpferd, da es teilweise viel zu weitläufig ist. Ob es da irgendetwas mit Pfand und ähnlichem gibt, die das Verhalten der Großeltern legitimieren, ist durchaus möglich.

Zum Pass: Es klingt so, als sei der Freund kein Deutscher. Da gibt es auch wieder einige Bestimmungen für diverse Nationalitäten bzw. Aufenthaltsbestimmungen, wann bzw. ob man eine Pass mit sich zu führen hat. Was richtig ist, dass man als Deutscher in Deutschland seinen Pass/Ausweis nicht mitzuführen braucht, man muss nur einen von beiden besitzen.

Wie andere schon schrieben: Der "Freund" soll den Schaden, den er besoffen verursacht hat, gefälligst bezahlen, dann bekommt er den Pass wieder. In Zukunft sollte er halt auch nichts mehr trinken, wenn er nichts verträgt bzw. dann zum A.rsch wird.

RenateK65 
Fragesteller
 08.05.2014, 15:20

er ist deutscher staatsbürger aber ist erst vor 6 monaten her gekommen und der paß ist 1 jahr gültig den braucht er um den perso zu machen und alles anders was er noch braucht

Vermutlich nicht,aber was wäre die Alternative??

Ein teures Gerichtsverfahren,dessen Kosten er auch noch tragen muss.

Er sollte mit einem Blumenstrauß und einer ehrlichen Entschuldigung dort auftauchen(nach Anmeldung) und die Schadensregulierung besprechen.

Einfach 500 Euro zu verlangen ist windig. Ich würde Schäden aufschreiben lassen und dann weiter überlegen.Vielleicht ist das ja noch günstig.

Bitterkraut  08.05.2014, 14:53

Wenn mirjemnd den Paß abnimmt, was ja gar nicht geht, wär ich sofort bei der Polizei. Da hört der Spaß gänzlich auf. Paß wegnehmen? Sowas machen Menschnehändler, um Druck auszuüben. Das ist eine strafbare Nötigung.

ich würde erst mein Eigentum zurückverlangen und dann über Schadenersatz reden, nicht umgekert.

RenateK65 
Fragesteller
 08.05.2014, 15:02
@Bitterkraut

das meine ich auch aber ich habe keine ahnung was wir machen können die bpolizei hat bei den großelter heute angerufen und wollten mit denen sprechen ,aber die haben den hörer einfach aufgelegt keine ahnung ob die noch hin gefahren sind aber ich denke eher nicht

Kassandra0815  08.05.2014, 15:13
@Bitterkraut

Klar muss man das irgendwann auf rechtlichen Weg klären.Aber wenn ich sturzbesoffen alles kurz und klein haue und dann nix mehr weiss und auch nichts bezahlen will,dann würde ich den Ball erstmal ganz flach halten.

RenateK65 
Fragesteller
 08.05.2014, 15:30
@Kassandra0815

heute habe ich gehört das er noch mal hin gefahren ist und hat aber nichts gemacht und trotzdem haben die großeltern behaubtet er hätte wieder randale gemacht

Nein, das dürfen sie nicht. Die Eigentümerin der Möbel kann eine Rechnung schicken und einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen. Aber sie darf sich nicht einfach bereichern, nichts wegnehmen und schon gar nicht den Paß

Wie alt sind denn die Beteiligten? Sind sie volljährig? Was geht's die Großeltern überhaupt an?

RenateK65 
Fragesteller
 08.05.2014, 15:15

die betroffene ist 26 j. also volljährig und warum die großeltern ihre nase da rein stecken liegt wahrscheinlich daran das die enkelin nicht so gut deutsch kann