Betrug über Ebay-Kleinanzeigen

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Anzeige erstatt hast du ja bereits.

Nun zunächst mal gleich einen Brief aufsetzen und ihn unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Brauchst dir zur Frist auch nicht all zu sehr Gedanken machen, ist doch ohnehin lediglich eine proforma Sache. Verwende das Datum von Vorgestern + 5 Tage als Frsit und ab die Post. Da nichts komme nwird, kannst du gleich zum nächsten Schritt übergehen. Fülle einen Online-Mahnantrag aus und sende den ab. Kosten 27,50 EURO. https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3960258-1344593258310&Command=start

In ca. vier Wochen hast du einen Vollstreckungsbescheid, besorgst dir dann dazu den Vollstreckungstitel vom Amtsgericht und schickst ihm mal zunächst den Gerichtsvollzieher vorbei. Evtl. kannst du noch einiges von dem Typen ermitteln, interessant wäre Arbeitgeber um eine Lohnpfändung durchzusetzen.

helmutgerke  12.08.2012, 10:47
danke dir Frerkin, für den "Stern"

Das strafrechtliche hast du ja jetzt schon erledigt. Jetzt kommt der zivilrechtliche Teil. Er hat ja den Vertrag nicht erfüllt. Daher kannst du dir auf dem zivilrechtlichen Weg die 1000€ zurückklagen (ob du sie jemals sehen wirst ist die andere Frage). Das wirst du durch die Strafanzeige nämlich eher nicht wiedersehen. Lass dich am besten mal bei einem Anwalt beraten. So eine Erstberatung ist nicht teuer und wenn du Rechtsschutzversichert bist dürfte das sowieso die Versichung übernehmen. Bei dem Betrag lohnt es sich auf jeden Fall.

eigene Erfahrung

Betrugsfall Dezember 2019

Anzeige erstattet, der Täter wurde tatsächlich ermittelt.

Im November 2020 wurde ich als Zeuge geladen. (Fahrtkosten hat die Staatskasse bezahlt)

Vom Gericht habe ich aber nichts mehr gehört. Anwalt genommen, und vor kurzem (März 2021) dann über den Anwalt das Urteil und die Identität des Täters erfahren. (Haftstrafe auf Bewährung, ich war nicht das einzige Opfer)

Geld habe ich aber noch keins, und ob ich Geld und Anwaltskosten wiedersehe ... keine Ahnung. Aber wenigstens werde ich einen Titel beantragen, und so wird er ein Leben lang die Schuldeneintreiber befürchten müssen, falls er nicht doch noch zahlt.

Bevor Du einen gerichtlichen Mahnbescheid an ihn machst, mußt Du den Betrüger erst schriftlich mit Einwurfeinschreiben zur Zahlung mit Fristsetzung von 1-2 Wochen, (aber unbedingt datumsgenau) auffordern und ihn somit in Verzug setzen. Falls er nicht zahlt kannst Du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dafür brauchst Du keinen Anwalt, das Formular dafür gibts online bzw. im Schreibwarenhandel.