Beschwerde an die Hausverwaltung wegen Fenster Umbau?

1 Antwort

Du kannst natürlich eine Beschwerde an die Hausverwaltung schreiben - nur nützen wird Dir das nichts.

In einer Eigentumswohnanlage entscheiden die Eigentümer gemeinsam, wann Fenster ausgetauscht werden, da sie zum Gemeinschaftseigentum gehören. Nur das Glas muss der jeweilige Eigentümer selbst zahlen.

Dass die Fenster nach 12 Jahren relativ alt sind, möchte ich bezweifeln.

Solange Du durch das Glas schauen kannst und der Fensterstock nicht beschädigt ist, besteht keine Notwendigkeit zum Austausch.

Wenn  irgendwo Kälte reinzieht kann man Tesamoll oder ähnliches zum Abdichten nehmen.