bescheid vom amt ist bei mir nicht angekommen - trotzdem gültig?
angeblich hat das amt mir einnen bescheid per post zugeschickt. diesen brief habe ich aber nie bekommen. ist der bescheid rechtsgültig? muss das amt nachweisen dass ich den brief erhalten habe? wie kann ich mich wehren?
4 Antworten
hallo predator,
das Gesetz sagt: Die Post ist nur der Erfüllungsgehilfe des Absenders. Will der Absender wissen, ob der Empfänger einen Brief erhalten hat, muß er das selber prüfen. Hat der Empfänger keinen Brief erhalten, ist der Absender in der Beweispflicht.
Inhaltlich ist der Bescheid vielleicht richtig, aber die daraus ersichtlichen Fristen müssen sich verändern. Das Amt soll sich eine Telefonnotiz mit Namen machen. Gegen den Bescheid kannst du Einspruch erheben beim Aussteller. Sollte eine Frist überschritten sein, so bittet man um "Die Versetzung der Sache in den vorherigen Stand" Viel Glück
Kleine Korrektur: Man fordert die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". ;-)
Nachweis der Absendung genügt. Dafür reicht ein regelmäßig geführtes Postausgangsbuch. Da Privatleute sowas für gewöhnlich nicht führen, sollten die lieber Einschreiben schicken.
Das Amt muss nur nachweisen, den Brief fristgerecht abgesandt zu haben (Postausgangsbuch o.ä.). Die deutsche Post ist so zuverlässig, dass jedes Gericht annimmt, dass der Bescheid zugegangen sein muss.
Andernfalls könnten rechtswirksame Schriftstücke generell nur per Einschreiben verschickt werden.
im zweifel müssen sie den zugang beweisen.
dies kann durch ein absendeprotokoll geschehen.
du kannst natürlich dann trotzdem klagen und dich irgendwann vor dem bsg wiederfinden, aber ob das so viel sinn macht?
Worum geht? Hast du eine Widerspruchsfrist versäumt? Versuche, den Widerspruch trotzdem einzureichen - hat schon funktioniert.
genau, laut amt ist die widerspruchsfrist schon überschritten. aber wie hätte ich widersprechen sollen, wenn ich den bescheid nicht bekommen habe...
Der Zaubersatz heißt "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Einspruchsfrist". Begründen kannst Du das ja mit dem Nicht- bzw. verspäteten Erhalt des Bescheides
Genau so. Und wenn du das in korrektem Amtsdeutsch ohne sinnlose Schuldzuweisungen machst, hast du sehr gute Chancen.
alles wird gut
gilt das mit der nachweis-/beweispflicht wirklich auch für behörden? mir ist es nur für zustellungen im privatrechtlichen bereicht bekannt. gibt es da einen gesetzesparagraphen?