Berufsunfähig wegen Psyche - wie reagiert die Versicherung?

6 Antworten

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Hallo, grundsätzlich muss sich die Erkrankung so auswirken, das du nicht mehr zu mindestens 50% deine Arbeit als Selbständiger ausführen kannst. Dies muss ärztlich begründet sein und ein Gutachter wird von der Versicherung dies prüfen. Oft wird bei Selbständigen die Möglichkeit geprüft die Umorganisierung des Arbeitsplatzes, so das die Lebensstellung erhalten bleibt. Hier gibt es einiges zu beachten. Hat ein Gutachter die Erkrankung bestätigt und du übst keine andere Tätigkeit mehr aus, so sollte eine dauernde BU Zahlung erfolgen. Abhängig ist alles vom Gutachter. Erklärt der, das es jeder Zeit wieder besser werden kann, dann kann es eine zeitliche Begrenzung der BU geben bzw. die Nachprüfung immer möglich sein.

Ich wünsche dir viel Gesundheit und das du die BU nicht brauchst. Gruß constein

Existenzvollzug 
Fragesteller
 07.06.2015, 16:07

vielen dank!

Bevor dir die Versicherung auch nur einen Cent bezahlt, werden verschiedene Gutachten erstellt.  Wenn sie dann zu dem Schluss kommen, dass tatsächlich ein Leistungsfall eingetreten ist, erst dann wird auch eine Zahlung veranlasst. Und mit Sicherheit wird die Entscheidung von Zeit zu Zeit mit einer Nachuntersuchung überprüft werden.

Existenzvollzug 
Fragesteller
 07.06.2015, 15:52

dankeschön, das war mir allerdings schon klar.

Ich finde es schon sehr eigenartig, wenn ein Anwalt solche Fragen in einem Forum stellt.

Ist er dies tatsächlich ?  Wenn ja - ist wohl sein Rechtsempfinden etwas geschrumpft!

Außerdem müsste man davon ausgehen können, dass ein Rechtsanwalt in der Lage ist seine Versicherungsbedingungen lesen zu können und sollte sie dann auch verstehen.

Ansonsten sollte er sich Hilfe bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht holen.

Existenzvollzug 
Fragesteller
 08.06.2015, 19:00

lieber apolon, mir ist nicht klar, warum das merkwürdig sein soll, denn: ich schrieb, dass ich rechtlich schon informiert bin, aber tatsächlich eben nicht. woher soll ich als fachanwalt für was ganz anderes als versr die praktischen gepflogenheiten von bu-versicherungen im alltag kennen? die kennen doch vermutlich wohl nur die versicherungsmitarbeiter selbst ...

Apolon  09.06.2015, 10:13
@Existenzvollzug

Ein Jurist müsste doch den nachfolgenden Text verstehen: und erkennen welche Möglichkeiten daraus das Versicherungsunternehmen hat.

 

§ 9 Wasgilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit

undwelche Mitwirkungspflichten hat die versicherte Person?

Nachprüfung

(1) NachAnerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht sind wirberechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit sowie das Fortleben derversicherten Person nachzuprüfen. Zur Nachprüfung können wir aufunsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlichumfassende Untersuchungen der versicherten Person durch

von uns zubeauftragende Ärzte verlangen. Zu densachdienlichen Auskünften zählen insbesondere Erklärungen zu: - Beginn,Ursache, Art, Verlauf der Krankheit, Störungen des Heilungsprozesses, -medizinischen Behandlungen und gesundheitsrelevanten Lebensumständen, - derberuflichen Tätigkeit und den wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnissender versicherten Person sowohl vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeitals auch deren Veränderungen bis zur aktuellen Nachprüfung.

 (2) Wir können erneut prüfen, ob dieversicherte Person eine andere beruflicheTätigkeit im Sinne von § 5 konkret ausübt, wobei neu erworbene beruflicheKenntnisse und Fähigkeiten (z. B. durch Umschulung bzw. Fort-oder Weiterbildung) zu berücksichtigen sind.

Mitteilungspflichtbei Änderungen

(4) EineMinderung der Berufsunfähigkeit und/oder die Wiederaufnahme bzw.Änderung der beruflichen Tätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen,sofern Sie Leistungen aus diesem Vertrag erhalten oder beantragthaben.

Wegfallder Berufsunfähigkeit

(5) Ist dieBerufsunfähigkeit weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger als50% vermindert, werden wir von der Leistung frei. In diesem Fall legenwir Ihnen die Veränderung in Textform dar und teilen dieEinstellung unserer Leistungen dem Anspruchsberechtigten in Textformmit. Die Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des drittenMonats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesemZeitpunkt muss auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden.

Änderungder Pflegebedürftigkeit

(6) Ist dieBerufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit weggefallen, gilt Absatz 5entsprechend.

§ 10 Wasgilt bei Verletzung der Mitwirkungspflichten?

(1) Bis zurErfüllung der Mitwirkungspflichten nach § 7 oder § 9 können wirVersicherungsleistungen zurückbehalten. Dies gilt auch, wenn wiraufgrund Widerrufs oder Einschränkung der erteilten Schweigepflichtentbindung und/oderEinwilligung in Datenerhebung und -nutzung gehindertsind, unsere Leistungspflicht zu prüfen.

(2) NachErfüllung der Mitwirkungspflichten sind wir grundsätzlich nur für dieZeiträume zur Leistung verpflichtet, für die uns das Vorliegen derBerufsunfähigkeit nachgewiesen ist.

(3) FürZeiträume, für die die Mitwirkungspflichten arglistig nicht erfüllt wurden,sind wir leistungsfrei.

(4) FürZeiträume, für die die Mitwirkungspflichten vorsätzlich nicht erfülltwurden, sind wir leistungsfrei. Unsere Leistungspflicht bleibt aberinsoweit bestehen, als die Verletzung für die Feststellung weder des Versicherungsfalles,noch des Umfanges der Leistungspflicht ursächlich war.

(5) FürZeiträume, für die die Mitwirkungspflichten grob fahrlässig nichterfüllt wurden, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere desVerschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dass dieFahrlässigkeit nicht grob war, muss der Versicherungsnehmer nachweisen.

Dickie59  13.06.2015, 18:11
@Apolon

hallo,

auch anwälte sind nur menschen und das ist einer der wenigen, die zugeben, kein bock auch ag`s zu haben. Ausserdem ist nicht immer text gleich tasache. ich habe einem kunden die bu-rente 47! monate nach dem BU-fall ohne klage verschafft. bedingungen sagen 36 monate rückwirkend.

beste grüsse

dickie59

Solltest Du den Leistungsfall nur vortäuschen, braucht es keine Detektive, um das aufzudecken, das geht einfacher über ein ärztliches Gutachten. Dem wirst Du Dich stellen müssen und jenachdem wie deine Versicherungsbedingungen aussehen, wird das noch ein- oder zweimal überprüft..

Existenzvollzug 
Fragesteller
 07.06.2015, 15:52

dankeschön, von vortäuschen war, glaube ich, keine rede ...

dervagabund  07.06.2015, 17:12
@Existenzvollzug

Das wollte ich auch nicht unterstellen. Aber selbst in diesem Fall bräuchte es keine Detektive, Ärzte reichen, wie schon geschrieben, aus.

Existenzvollzug 
Fragesteller
 07.06.2015, 23:47
@dervagabund

hi vagabund, no problem, wie oben beschrieben, bin ich rechtsverdreher und kenne die rechtliche lage an sich schon. mir gehts um das tatsächliche. habe keinen bock, dass die versicherung meine bude lebenslang zur kontrolle ob ich mal ein glas wein trinken gehe bewacht. meine frage war so simpel gemeint wie sie gestellt war. viele gruesse, der existenzvollzug

dervagabund  08.06.2015, 09:54
@Existenzvollzug

habe keinen bock, dass die versicherung meine bude lebenslang zur kontrolle ob ich mal ein glas wein trinken gehe bewacht

Glaubst Du wirklich, die haben nichts anderes zu tun ? Eine Spur Verfolgungswahn ist schon dabei (was hat ein Glas Wein mit Deiner BU zu tun ?). Warum sollten die dich für den Rest deines Lebens überwachen, wenn die nur deinen Leistungsantrag abzulehnen brauchen ?

Existenzvollzug 
Fragesteller
 08.06.2015, 18:53
@dervagabund

hallo vagabund, nun, ein mandant war einmal mitarbeiter einer versicherung und sagte nebenbei, dass man in bu-fällen in der tat ab und an sione auf den hals bekommt. der mandant war übrigens wegen bu da - und ich brachte sie für ihn durch. ich traue eben versicherungen generell alles zu ...

und angemessen BU-versichert

Wenn dies so ist, wundert mich deine Frage.

Weiss jemand, wie die Versicherung, wenn sie zahlen muss, dann reagiert?

Die wollen ein ärztliches Gutachten. Was steht in den AVB zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes bei Selbständigen?

Hast du dich mal an deinen Vermittler bzw. Makler gewandt?

Existenzvollzug 
Fragesteller
 07.06.2015, 23:45

lieber kevin, danke. du kannst nicht wissen, das ich anwalt bin und mich im prinzip rechtlch damit auskenne. mir gehts es um das tatsächliche. ich will nämlich nicht bis zum ende aller tage von einer versicherungsdrohne über meinem haus bewacht werden ob ich wirklich todkrank bin. viele gruesse, der existenzvollzug