berufstätiger ex partner zieht nicht aus

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schildere dem JobCenter deine Situation und stelle einen Antrag auf Umzug. Wenn ihr getrennt lebt, geltet ihr nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft (bei einem evtl. Besuch seitens des JobCenters müsst ihr allerdings auch getrennte Wohnbereiche vorweisen können). Du hättest mit deinem Kind dann Anspruch auf 2/3 der Miete, d.h., wenn dein Ex seinen Anteil nicht zahlt, dauert es immerhin ein halbes Jahr, bis euch der Vermieter wegen Mietschulden hinauswerfen kann. Dann hast du sicher schon eine neue Wohnung gefunden. Du müsstest übrigens auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt seitens deines Ex haben, den solltest du dann gerichtlich geltend machen.

Läuft der Mietvertrag auf deinen Namen, dann beantrage eine gerichtliche Verfügung, dass er auszieht.

hallo sunny als erstes wuerde ich an deiner stelle zu gericht gehen und denen die sache erklaeren eine verfuegung erwirken dass er ausziehen muss wenn es nicht im guten geht dann im boesen und wenn du mal was in der hand hast dann kannst auch die polizei zum rausschmeissen holen

sunny2406 
Fragesteller
 25.07.2013, 01:04

Ja das wäre auch ne Möglichkeit. Werde es wohl noch einmal im guten versuchen und wenn er nicht zu einem Gespräch bereit ist dann muss es eben so sein

solange er in der wohnung wohnt sieht das amt euch als bedarfsgemeinschaft und sein gehalt bleibt angerechnet. wenn er im mietvertrag steht muss er zahlen wenn du nicht kannst. geh morgen gleich zum amt und informiere dich

sunny2406 
Fragesteller
 25.07.2013, 01:02

Danke danke.bin nämlich echt verzweifelt.habe halt angst das ich die laufenden kosten nicht decken kann und er lebt jetzt auf großem fuß

Scaver  25.07.2013, 06:54

Müssen und es tun sind zwei Paar Schuhe. Sie hat auf jeden Fall ein Problem wenn er nicht zahlt und sie im Mietvertrag steht, egal ob alleine oder gemeinsam mit dem Ex. In beiden Fällen ginge ein Titel und auch Pfändung immer gegen sie bzw. bei gemeinsamer Wohnung gegen beide.

Die Frage ist erst mal... wessen Wohnung ist das?

Deine? Seine? Eure?

Ganz klar: Wer namentlich im Mietvertrag steht ist Mieter und dessen Wohnung ist es. Wer zahlt etc. spielt absolut keine Rolle.

Ist es deine: Polizei rufen und vor die Tür setzen lassen. Ne Sache von ner halben Stunde, dann ist die Sache gegessen.

Ist es seine Wohnung: Pech gehabt, Du kannst nur ausziehen und dir selber etwas suchen.

Ist es eure gemeinsame Wohnung wird es kompliziert: Einfach kündigen ist schwierig wenn der andere nicht will und jeder ist für die volle Miete haftbar. Da geht der Weg am Ende nur über Anwalt und Gericht... so traurig das sein mag, aber so ist es leider nun mal.

Ach ja: Dabei ist es vollkommen egal, ob ihr (noch) verheiratet seid oder nicht!

Wenn nur er im Mietvertrag steht,hat er ein Problem,nicht du,wenn er die Mietzahlung eingestellt hat !!! Solltest du mit im Mietvertrag stehen,stehen dir vom Jobcenter 2 / 3 der Unterkunft und Heizkosten zu + deine dir Zustehenden Regelsätze für dich und dein Kind,abzüglich der Einkommen wie Kindergeld .Das wirst du wohl in einem persönlichen Gespräch mit der / dem Sachbearbeiter klären müssen,sonst wird das nix.