Beleidigung von dritten per Messenger anzeigbar?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 185 StGB unterscheidet nicht , wemgegenüber eine Beleidigung geäußert wurde. Daraus kannst du schließen, dass eine Beleidigung auch gegenüber Dritten möglich ist. Auch aus der Definition der Beleidigung (Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung) folgt nichts anderes.

Allerdings musst du bedenken, dass Beleidigungen nur im Ausnahmefall tatsächlich vor Gericht landen. Die meisten Ermittlungsverfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt oder der Antragsteller wird auf den Privatklageweg verwiesen.

Nein,das kann er nicht denn du hast ihn nicht persönlich beleidigt abgesehen davon hält sich der Freund,der den Screenshot macht nicht an die Privatsphäre

Beleidigung kann nur persönlich erfolgen.

Das wäre dann üble Nachrede o.ä.