Bekommt man Schmerzensgeld bei Schädelprellung?

3 Antworten

Ja, gegen die Frau kann Deine Freundin Schadensersatz gemäß §823 BGB fordern.

Ich würde auch noch einen Strafantrag wegen gefährliche Körperverletzung nach §224 StGB stellen. Das Problem ist, dass sie Euch unbekannt ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Morgengrau40 
Fragesteller
 13.03.2020, 20:04

Die Polizei hat die Frau gefasst kurz nach der Tat.

Morningstar194  13.03.2020, 20:16
@Morgengrau40

Dann § 823 BGB Schadensersatzpflicht.

Die gefährliche Körperverletzung macht dann die Polizei von sich aus, weil es ein Offizialdelikt ist.

Von wem denn?Wenn die Frau unbekannt ist, nützt eine solche Forderung ja nichts.

Meist wäre bei solchen Leuten, ohnehin nichts zu holen.

Morgengrau40 
Fragesteller
 13.03.2020, 20:03

die Frau wurde von der Polizei festgenommen

DerHans  13.03.2020, 20:04
@Morgengrau40

Dann kann man es natürlich versuchen. Erfolgsaussicht meistens gegen NULL.

Das kann sie nur privat einklagen. Dabei wird sie schnell mal 500 € los, die sie vorlegen muss.

Schmerzensgeld könnte sie nur von der - leider unbekannten - Frau fordern.