Bekomme ich 4 Monate Kindergeld oder gar keins, wenn die Pause zwischen Ausbildungsabschnitten 6 Monate beträgt?
Hallo,
Ich wollte mein Studium abbrechen und eine Ausbildung beginnen. Vertrag steht schon für den ersten August. Aktuell bin ich noch für das 5. Semester an der Uni eingeschrieben, allerdings ist das schon zuende und mir kommt eine Frage auf.
Im Internet finde ich immer diesen Satz "Beträgt die Zeit zwischen den Ausbildungen (Ausbildungsabschnitten) nicht mehr als 4 Monate, gibt es Kindergeld auch für diese Übergangszeit."
Heißt das, wenn ich jetzt der Kindergeldstelle erzähle, dass ich im August eine Ausbildung anfange, bekomme ich dann gar kein Kindergeld, weil 6 Monate dazwischen liegen, oder bekomme ich das Geld 4 Monate lang und dann die restlichen 2 Monate nicht?
Weiß das zufällig jemand?
Liebe Grüße, danke.
3 Antworten
Das hat mit dir nichts zu tun !
Wenn du dein Studium abbrichst und schon einen Ausbildungsvertrag nachweisen kannst,deine Ausbildung also zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnst,dann steht dir bzw.deinen Eltern weiterhin Kindergeld zu.
Du musst den Abbruch deines Studiums und das vorhanden sein eines Ausbildungsvertrages der Familienkasse nur mitteilen / nachweisen ( in Kopie ),dann gibt es auch weiter Kindergeld.
Hast du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung,dann kannst du dir sogar bis zum Beginn der Ausbildung einen Vollzeitjob suchen,wenn doch,dann darfst du in der Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden nebenbei arbeiten.
Das würde dann auch in der Ausbildung zutreffen,da dürftest du neben der Ausbildung in einem Nebenjob nicht mehr als diese durchschnittlichen 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Denn wenn du jetzt mal angenommen noch keinen Ausbildungsvertrag hättest,dich aber nach dem Abbruch bzw.auch schon vorher bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Ausbildung suchend melden würdest,dann hätten deine Eltern / du auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld und wenn es 1 Jahr dauern würde bis du eine Ausbildung gefunden hast bzw.eine für dich gefunden wurde.
So ist es!
Danke dir für deinen Stern !
Da Du sicher volljährig bist, musst Du Dir in der Übergangszeit einen Job suchen, weil Du keine Unterhalts- oder sonstige Ansprüche hast. Wenn Du ganz normal arbeitest, steht Dir auch kein Kindergeld zu.
Beginnst Du im August Deine Ausbildung, muss das KG neu beantragt werden!
Viel Erfolg und alles Gute
Das ist eine alles oder nichts Regel. Ist die Unterbrechung weniger als 4 Monate, gibt es durchgehend Geld, ist die Unterbrechung länger, dann gibt es für die ganze Unterbrechung kein Geld,auch nicht für 4 Monate, es gibt 6 Monate nichts.
Man kann aber auch weiter Geld bekommen, wenn man sich bewirbt oder so was. Aber du hast ja eine Stelle sicher, da kann es anders aussehen, denn dann könntest du dir in der Zwischenzeit ja einfach eine Stelle suchen und dir deinen Lebensunterhalt selbst verdienen.
Bekannte von mir hatten auch das Problem, dass die Zeit zwischen Abi und Studienbeginn zu lang war, er hat sich dann einfach für 2 Monate eine Praktikumsstelle gesucht in dem Bereich, die für sein Studium vorteilhaft war. Er wollte Sport studieren ud arbeitete in einem Fitnessstudio. Dann ist das Praktium ein Teil der Ausbildung und er hat zwei kurze Unterbrechungen vor und nach dem Praktikum und bekam durchgehend Kindergeld und auch noch etwas Geld im Praktikum.