Bekomme Eltern es mit wenn ich eine Lebensversicherung abschließe?

5 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass du mind. 18 Jahre alt bist. Sonst würde das auch nicht funktionieren. Deine Eltern bekommen gar nichts mit. Erst dann, wenn du stirbst und sie das Geld erben!

schnuz 
Fragesteller
 02.11.2016, 16:13

Ok danke :)

Hallo

Für was hast du diese abgeschlossen ?

Wenn es darum geht das im Falle deines Ablebens Geld für die Beerdigung da ist dann mach eine Sterbegeldversicherung.

wenn es um Absicherung eines Hauses ist genügt eine Risikolebensversicherung .

Wenn es um Kapital bzw. Rente geht gibt es mehere Möglichkeiten . Diese müssten nach einer persönlichen Analyse errechnet werden .

Und auf deine Frage : Nein nur wenn es zur Auszahlung kommt bekommen sie bescheid .

Lass deine Sachen mal von einem Makler oder Finanzberater duchsehen.

LG

casybeny

Hey liebe/r schnuz,

wieso überhaupt noch in der heutigen Zeit eine kapitalbildende LV, wo doch der Garantiezins ab dem 1.1.2017 gerade mal noch 0,9 % beträgt???

Da genügt doch eine Risiko-LV, um Risiken abzusichern wie Familie, Hausbau usw.

Du mußt nicht unbedingt dies abschließen, nur weil der Vertreter dies will (zu seinen Gunsten - dieser erhält dafür ja eine satte Provision!).

Also Post erhalten die Eltern nicht wegen der Bezugsberechtigung, sondern nur du bekommst Post wg. der Police.

Gruß siola55

schnuz 
Fragesteller
 02.11.2016, 16:54

Ok danke ich werde mir es noch überlegen ich habe ja 30 Tage Zeit zum wiederrufen  LG

  1. Niemand braucht eine Kapitallebensversicherung (nicht verwechseln mit einer Rentenversicherung).
  2. Wer keine Hinterbliebenen oder eine selbstgenutzte Immobilie absichern will braucht nichtmal eine Risikolebensversicherung
  3. Wenn du keine 18 bist, kannst du keine Dauerschuldverhältnisse eingehen, zu denen auch Versicherungen in aller Regelmäßigkeit gehören.
  4. Solltest du die versicherte Person und deine Eltern die Begünstigten sein (Achtung: Steuerlich behindert konstruiert!), so würden diese im Falle deines Ablebens natürlich benachrichtigt, dass ihnen die Todesfallsumme zusteht.
  5. Lebensversicherungen bedingen die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Werden diese falsch oder unvollständig beantwortet, egal ob absichtlich oder versehentlich, ist dies eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG. Der Versicherer bliebe leistungsfrei.

Die bezugsberechtigen Personen werden nicht informiert, dass ein Vertrag geschlossen wurde.

(Falls du nicht 18 bist, kannst du noch gar keinen rechtskräftigen Vertrag unterschreiben)