Muss ich beim Auszug die Wohnung streichen oder nicht?

7 Antworten

Es muss so sein wie du es bezogen hast. Die Farbe ist egal nur extreme Farben wie Rot, Lila oder Schwarz sollte man über streichen.

Wir haben die letzte Wohnung so übergeben, wie wir sie übernommen haben. Im Flur war eine Wand dunkelrot vom Vormieter. Das haben wir so gelassen. Ich hab die Wohnung geputzt wie ne Wilde und den Parkett im Wohnzimmer aufbereiten lassen. Das wars.
Die jetzige Wohnung wurde uns in einem naja sagen wir mal kunterbuntem und etwas ungepflegten Zustand hinterlassen.
Wir haben die Wohnung drei Monate lang renoviert, in der Küche neue Fliesen verlegt (wurden vom Vermieter bezahlt) und alle Wände gestrichen. So werden wir sie auch abgeben.

Besenrein und in heller, bzw. neutraler Farbe. Ob du streichst oder nicht hängt davon ab wie der Zustand ist. Ist die Wand nicht fleckig oder ähnliches, dann kannst du auch ohne zu streichen ausziehen wenn die Farbe hell ist. Diese starren Klauseln sind in der Tat ungültig. Wenn du dich weigerst z.B eine dunkle Wand beim Auszug zu streichen, kann dir der Vermieter die Kosten des Malers berechnen, bzw. diese von deiner Kaution abziehen.

Soweit ich weiß, muss man die Räume bezugsfertig hinterlassen. Also die Wände in einer neutralen Farbe (in der Regel weiss) streichen. Du könntest natürlich auch deinen Vermieter fragen, ob die Wände so in Ordnung sind oder ob sie gestrichen werden müssen. Wenn es in deinem Vertrag klar geregelt ist, dass du bei Auszug streichen musst, dann bist du dazu verpflichtet. LG Mia

Hi, schau doch einfach mal in deinen Mietvertrag, ob da was steht. Aber ich würde sagen, dass die Wohnung "Wohnbau" übergeben werden muss.