Behindertenrabatt beim Autokauf?

5 Antworten

So viele er will, der Behindertenrabatt wird ja vom Kfz-Hersteller vergeben und ist nichts staatliches oder gesetzliches. Meist muss das Fahrzeug aber mindestens 6 Monate auf den (behinderten) Käufer angemeldet sein (aber wer prüft das nach der Anmeldung schon nach...)

Der KAUF eines KFZ ist ja außer durch die Vorschriften des BGB nicht weiter gesetzlich geregelt. Manche Hersteller bieten aber Vergünstigungen für "Kaputte" an. Wer allerdings ein  Unternehmen mit mehreren Kraftfahrzeugen gründen will, kann wohl nicht mit Vergünstigungen rechnen.

Staatlich oder gesetzlich ist das nicht geregelt, das ist ja Sache des Herstellers/Händlers. Außerdem ist meist eine Mindesthaltedauer von 6 Monaten auf den Käufer vorgeschrieben. Einzelne Hersteller erlauben max. 2 rabattierte Fahrzeuge pro Jahr. Einzelne Hersteller räumen offiziell gar keine speziellen Rabatte ein.

Hier ist mal eine Übersicht vom ADAC:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/preisnachlass_beim_neuwagenkauf_fuer_menschen_mit_behinderung_168431.pdf

T3Fahrer

Beim Neuwagenkauf gewähren die meisten deutschen Hersteller 15 Prozent Behindertenrabatt. 

Auf Zusatzanbauten für behinderte Autofahrer bzw. Fahrhilfen kann es ebenfalls Nachlässe geben, was aber Verhandlungssache wäre und auch mit den Anbietern dieser Fahrhilfen zusammenhängt.

Soviel du willst und deine Autohändler zulassen -- die machen ihre Kalkulation, nicht du bist für ihen Gewinn verantwortlich.