befristeter mietvertrag wie komme ich da raus?

5 Antworten

Such nen Nachmieter sobald der den neuen Vertrag unterschrieben hat bist du raus! So war es bei meiner Mum! Musst aber vorher mit dem Vermieter reden!

Mismid  01.03.2009, 19:48

nützt doch nichts wenn der Vermieter keinen Nachmieter akzeptiert. Er ist nicht dazu verpflichtet!

heimwerker  01.03.2009, 19:56
@Mismid

Das stimmt so nicht.für den Bereich der Wohnraummiete hat der Mieter einen Anspruch auf Erlaubniserteilung, sofern der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme hat.Vermieter müssen die Erlaubnis im Regelfall erteilen, so ausdrücklich der BGH in dem Urteil vom 5.11.2003 (Az. VIII ZR 371/02) . Die lange Zeit unter Juristen streitige Frage, ob der (die) Lebensgefährte (in) auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung einziehen darf, hat der BGH in diesem Urteil entschieden: Der Mieter muss die Erlaubnis beim Vermieter einholen, auf der anderen Seite muss der Vermieter in aller Regel die Erlaubnis erteilen. MfG

Mismid  01.03.2009, 19:57
@heimwerker

hä? Was redest du? Es geht um den Nachmieter nicht um den Lebensgefährten der in die Wohnung miteinziehen will!

heimwerker  01.03.2009, 20:02
@Mismid

In diesem Zusammenhang hat der BGH generell geurteilt. MfG

heimwerker  01.03.2009, 20:06
@Mismid

Es gibt wenige Gründe, warum ein Vermieter die Untervermietung ablehnen kann. MfG

Mismid  01.03.2009, 20:07
@heimwerker

ja und zwar so, daß ein Vermieter keinen vom Mieter bestimmten Nachmieter akzeptieren muß! Weder einen noch einen von 10. Er darf sich zwar nicht generell verweigern, aber er kann sich denjenigen gut aussuchen. Es gibt keine definierte Anzahl von denen er auch nur einen einzigen akzeptieren muß. Du redest von etwas ganz anderem als dem Fall hier!

heimwerker  01.03.2009, 20:10
@Mismid

Wie schon geschrieben, es gibt wenige Gründe, warum ein Vermieter die Untervermietung ablehnen kann. MfG

heimwerker  01.03.2009, 20:55
@heimwerker

Nicht dass wir uns falsch verstehen. Ich bin auch generell gegen eine Untervermietung. Da wird der Meiter zum Vermieter und holt sich evtl. mehr Ärger ins Haus als die Sache einbringt. Nur verwerfen sollte man diese Option nicht.

Auch beim Mietvertrag mit Mindestdauer handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, bei dem allerdings zusätzlich eine Mindestmietdauer vereinbart wurde. Während derselben ist das Mietverhältnis unkündbar wie beim befristeten Mietvertrag. Doch nach Ablauf dieser Mindestdauer läuft der Vertrag als unbefristeter Mietvertrag weiter. Das Mietverhältnis kann frühestens auf einen vereinbarten Termin nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Eine Formulierung für eine Wohnung könnte beispielsweise folgendermassen lauten: «Das Mietverhältnis kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende März und Ende September gekündigt werden, jedoch frühestens auf 30. September 2008. MfG

Mismid  01.03.2009, 19:55

es ist aber kein Mindestvertrag sondern ein befristeter Vertrag (Zeitvertrag). Diese Verträge können und dürfen nicht verlängert werden oder in einen unbefristeten übergehen

heimwerker  01.03.2009, 20:03
@Mismid

Aus der Fragestellung ist das nicht klar zu entnehmen. Richtig es gitb Mietverträge die nicht verlängert werden können oder sollen. Ist das bei dem Vertrag so?MfG

Mismid  01.03.2009, 20:09
@heimwerker

"habe mit meinem freund einen befristeten mietvertrag abgescossen für 5 jahre..."

heimwerker  01.03.2009, 20:15
@Mismid

Das habe ich gelesen. Aber ist es nicht so, dass wenn man den kleinen Unterschied nicht kennt, auch bei einem Vertrag mit Mindestdauer sagen könnte er ist befristet? deshalb auch diese Antwort.MfG

ja das ist richtig! Aber ihr könnt ja die Wohnung dann untervermieten bis der Vertrag abgelaufen ist. Aus dem Vertrag kommst du nur wenn der Vermieter den Vertrag in beidseitigem Interesse aufhebt. Er muß dies aber nicht. Das Problem ist jemand zu finden der genau in den 4 1/2 auszieht. Weitervermietet darf die Wohnung ja nicht werden

rushh1988  01.03.2009, 19:47

ist auch blöd wenn der dann die wohnung verhunst hat sie die A-Karte!

Mismid  01.03.2009, 19:48
@rushh1988

Kaution verlangen...

Das wird schwierig ... Geh zum Mieterschutzbund. Die können dir vielleicht helfen. Du kannst versuchen einen Nachmieter zu finden. Die Wahrscheinlichkeit is relativ gering, da es, sorry, bescheuert ist in der jetzigen Zeit einen Mietvertrag bindend für 5 Jahre zu unterschreiben ...

Mismid  01.03.2009, 19:54

was heißt in der jetzigen Zeit? Auf der anderen Seite würd ich nie einen Zeitvertrag unterschreiben - egal ob auf 1 Jahr 5 oder 10 Jahre. Man muß bis zu dem Datum durchhalten und danach auf jeden Fall raus

was ist er nun, ein zeitmietvertrag oder ein befrister mietvertrag? das sind zwei verschieden paar schuhe. einen befristeten mietvertrag kannst du während der laufzeit mit der gesetzlichen kündigungsfrist von drei monaten kündigen.

heimwerker  02.03.2009, 17:21

Jawoll...

albatros  03.03.2009, 09:36
@heimwerker

ich musste zwischenzeitlich feststellen, dass meine antwort definitiv falsch ist! ich bitte die community um entschuldigung. richtig ist folgendes: wird ein mietvertrag bei vertragsabschluss von den vetragsparteien befristet, d. h. lediglich für einen bestimmten zeitraum abgschlossen, so ist eine vorzeitige ordentliche kündigung (dreimonatsfrist)des mietvertrages grundätzlich ausgeschlossen (§ 542 II bgb). die parteien sind daher an die vereinbarte mietzeit gebunden. allerdings ist die befristung daran gebunden, dass im befristeten mietvertrag, auch zeitmietvertrag benannt, der befristungsgrund angegeben sein muss (s. § 575 bgb). fehlt diese angabe, ist der mietvertrag unbefristet abgeschlossen und dann gilt folgerichtig, dass der vertrag mit der gesetzlichen kündigungsfrist von drei monaten gekündigt werden kann. es wäre also der inhalt des mietvertrages diesbzüglich zu prüfen. meine hinweise beziehen sich auf die neufassung des bgb (gültig ab 1.1.2002 mit den bestimmungen des ab 1.9.2001 geltendem neuen mietrecht).