Beamtenrecht - Kindergeld - Familienzuschlag

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Wer das Kindergeld bekommt ist klar gesetzlich geregelt: Der Elternteil, wo die Kinder leben. Das wird auch gegebenenfalls nachträglich rückwirkend korrigiert werden müssen, wenn die Familienkasse erst später davon hört. Man ist da auf jeden Fall Informationsverpflichtet. Allgemeine Auskünfte gibt es übrigens unter der Hotline-Telefonnummer der Familienkasse (01801-KINDER)(allerdins nicht zu Beamtenrecht). PS: Wenn die Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern leben, kriegt der Kindergeld, der höheren Unterhalt an die Kinder zahlt. Wenn beide Eltern gleich viel zahlen, dann können die Eltern frei entscheiden, wer das Kindergeld bekommt.

Kindergeld kriegt der, bei dem die Kinder leben. Wenn beide Elternteile Beamten sind erhält dasjenige Elternteil den Familienzuschlag-Kind, welches auch kindergeldberechtigt ist. Unterliegt nur ein Elternteil dem Beamtenrecht, können das Kindergeld und der Bezug des Familienzuschlags auch auseinander fallen (Beispiel: Kindergeld erhält die nicht-verbeamtete Ex-Frau, der beamtete Ex-Mann erhält den Familienzuschlag-Kind).

Grundsätzlich gilt, dass die Sorgeberechtigten keine Wahlmöglichkeit haben, wer das Kindergeld bezieht (s.o.).

Das würde ich mal bei http://forum.jurathek.de/ im Kindergeldforum fragen.

oder bei wer-weiss-was.de im Forum "Ämter und Behörden"