Beamtenlaufbahn während des Studiums wechseln, vom Zoll zur Polizei?
Hey Leute ich wollte mal folgendes nachfragen,
ich bin jetzt mit dem Abi fertig und möchte unbedingt zur Polizei, ich habe auch alle Tests bestanden, bin aber aufgrund einer Augen-Op auf einer Warteliste für nächstes Jahr (Stelle zu 90% sicher).
Ich habe aber ein Angebot vom Zoll im gehobenen Dienst bekommen für direkt nach der Schule, was ich auch annehmen werde.
Hätte ich trotzdem die Möglichkeit, wenn ich nächstes Jahr bei der Polizei die Zusage erhalte, beim Zoll zu kündigen und zur Polizei zu wechseln ?
Und gibt es auch dann bezüglich des Beamtenverhältnisses keine bürokratischen Probleme, da ich dann die eine Laufbahn kündige und kurze Zeit später wieder in eine neue ernannt werden möchte (es handelt sich hierbei auch noch um 2 verschiedene Bundesländer).
Vielen Dank für die Antwort !
2 Antworten
Ich sehe das mit etwas gemischten Gefühlen, würde es meinem Kind aber evtl. genauso empfehlen.
Du nimmst einem anderen den Platz weg. Das ist unfair, aber nicht verboten.
Du hast das sich nicht wirklich verstanden, denn Zoll ist kein Bundesland. Zoll ist Bund.
Du musst beim Zoll - also beim BUND - kündigen. Ob das Nachteile hat (Rückzahlung der Anwärterbezüge etc.) kann ich nicht sagen. Begeistert werden sie nicht sein. Aber wirklich hinderliche Probleme sollte es nicht geben.
Ich würde aber abwarten, ob die PÄU dann wirklich eine Tauglichkeit ergibt, denn meines Wissens gibt es KEINE GARANTIE auf die ZUSAGE UNTER VORBEHALT.
Und nur auf der Liste zu sein, reicht ja nicht. Das Bewerberfeld kann sich so verändern, dass du hinten runterkippst. Dann bleibst du einfach beim Zoll. (Was mich aber auch wundert ... denn die Anforderungen an die Sehleistung sind ähnlich!)
Gruß S.
Zoll = Bund
Polizei = Land
das sind 2 völlig unterschiedliche Ausbildungen
wenn Du die Ausbildung abbrichst kann man Dich ggfls. für die (nicht unbeträchtlichen) Ausbildungskosten haftbar machen
im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Polizei eine Zusage für das nächste Jahr gegeben hat
hast Du mal daran gedacht, dass Du jemandem der wirklich zum Zoll will den Platz wegnimmst?
wie hast Du den Test beim Zoll geschafft? Da werden doch auch die Augen untersucht?
Wie gesagt, man wird sich vermutlich von Dir die Ausbildungskosten erstatten lassen.
Dass du nur deinen Sehfehler ein Jahr aussitzen musst und für die nächste Bewerbungsphase eine direkte Zusage hast bzw. keine Tests mehr machen musst bezweifel ich ganz stark, und da wird dir auch einer falsches Zeug erzählt haben. Du kannst davon ausgehen dass du dich für den nächsten Einstellungstermin neu bewerben und das Auswahlverfahren durchlaufen musst.
Nein, das ist durchaus möglich.
Es ist die Auflage einer Wartezeit nach OP. Ist die Auflage erfüllt, die Wartezeit vorrüber, greift die Zusage ohne weiteres EAV.
Er sitzt ja nicht den Sehfehler aus. Er korrigiert mittels OP - so nach dem Motto "bringen sie das in Ordnung und kommen sie dann wieder". Gängiges Procedere.
Es kann eine Auflage aus der PÄU sein. Wartezeit nach OP. Das ist durchaus üblich. Eine Garantie ist es dennoch nicht, denn die Sehleistung muss nächstes Jahr erbracht werden. Nicht unbedingt mittels EAVTest, aber Attest.
Bei sehr guten Leistungen bekommt man nach allen Tests eine Zusage, unter Vorraussetzung man besteht die ärztliche Untersuchung. Da dann aber rauskam, das ich erst meinen Sehfehler korrigieren muss, hat es sich auf nächstes Jahr verzögert. Ich muss keinen Test (bis auf den Sehtest) mehr wiederholen, sondern komme nächstes Jahr einfach erneut auf die Liste. Demnach kann ich mir rellativ sicher sein. Es geht nur darum, ob es grundsätzlich ein bürokratisches Problem gibt. Ich bin ja noch kein Beamter auf Lebenszeit, ich kann ja jederzeit kündigen wenn ich das möchte und mich anschließend neu bewerben wieso nicht? Das Problem ist nur, das in diesem Fall Kündigung und Einstellung fast zeitgleich wären, ob es da dann eben Probleme mit dem Laufbahnwechsel geben könnte.