BDSM ist das dann Körperverletzung , wenn man diese Praktiken ausübt?

6 Antworten

Tötung auf Verlangen ist in § 216 StGB ausdrücklich mit Strafe bedroht (wenn auch nicht ganz so schwer wie "normaler" Totschlag), deshalb hilft dem Täter da auch keine Einwilligung des Opfers.

Bei der Körperverletzung sieht das schon anders aus. Da kann eine Einwilligung dazu führen, dass keine Straftat vorliegt, es sei denn, die Tat ist sittenwidrig (§ 228 StGB): Der BGH, also das höchste deutsche Strafgericht hat 2004 entschieden, dass BDSM in der Regel nicht sittenwidrig ist. Nachlesen kannst du das im Detail hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2004%E2%80%935&Seite=0&client=12&nr=29672&pos=19&anz=244&Blank=1.pdf

Das heißt, dass die Leute, die das praktizieren grundsätzlich nichts Verbotenes tun. Das Problem kann im konkreten Fall sein, das Einvernehmen im Nachhinein zu beweisen. Die meisten Fälle landen ja nach dem Motto "Wo kein Richter da kein Henker" gar nicht erst vor Gericht aber wenn's doch mal soweit kommt und wird der (Ex)Partner sicher nicht einfach zugeben, dass er die Praktiken auch wollte - sonst wäre er ja gar nicht erst vor Gericht gegangen. In so einem Fall wäre es gut, das Einverständnis im Vorhinein schriftlich zu dokumentieren.

Umbringen darfst Du natürlich auch dann keinen, auch wenn er es verlangt...Das wäre Tötung auf Verlangen. Aber alles andere ist- soweit ich weiß- erlaubt. Ich würde in diesem Fall einen Vertrag zwischen Dom und Sub empfehlen, wird auch zum Teil so praktiziert!

Blubius  22.09.2011, 01:01

naja mache das gerne bei gewissen spielen. aber haben sie wirklich bestand bei einer anzeige ????

StudentAB  22.09.2011, 01:09
@Blubius

Körperverletzungen im beidseitigen Einverständnis werden nicht bestraft, die Tötung hingegen schon. Siehe meinen Beitrag oben.

das sind 2 unterschiedliche sachen. bei töten auf verlangen macht sich zumindest einer strafbar

BDSM wurde früher als sittenwidrig angesehen. Heute gilt es als zulässig, wenn beide Seiten zustimmen. Du kannst also in diese Richtung durchaus aktiv werden, wenn es im Einverständnis mit dem Partner ist.

Was umbringen mit Einverständnis angeht. Dies wird als Tötung auf Verlangen (§216) gewertet und nicht so schwer bestraft. Dies gilt zumindest für den Fall, wenn eine totkranke Person dies wünscht und man sie auf ihren eigenen und ernsthaften Wunsch von ihrem Leiden erlöst.

Tötet man eine Person hingegen auf deren eigenen Wunsch hin, weil beide Seiten daran sexuelle Befriedigung empfinden, dann ist dies rechtlich umstritten, wie es zu werten ist. Manche Juristen gehen von Tötung auf Verlangen aus (§ 216), andere von Totschlag (§ 212), andere wiederum von Mord (§ 211). Der BGH ging anders als die Vorinstanz (Totschlag) in diesem Fall von Mord aus.

Warum BDSM erlaubt ist und Tötung auf Verlangen nicht:

Die körperliche Unversehrtheit ist ein verfügbares Rechtsgut, d.h. wenn jemand in eine Körperverletzung einwilligt (OP, BDSM, Pircing, ...), so ist die Einwilligung bis zu einem gewissen Grad (bis zur Sittenwidrigkeit) wirksam. Früher wurden BDSM-Praktiken als sittenwirdrig eingestuft, dies dürfte aber seit der Liberalisierung der Sexualmoral Vergangenheit sein.

Das Leben ist, aufgrund der hohen Bedeutung, ein unverfügbares Rechtsgut. Man kann nicht wirksam gegenüber einem anderen auf sein Lebensrecht verzichten, Einwilligungen sind immer unwirksam (und können damit die Tötungshandlung des anderen nicht rechtfertigen, also rechtmäßig machen).

Diese Wertung hat sich auch direkt im StGB manifestiert, wie andere richtig angemerkt haben.

Kelda  22.08.2012, 23:51

sehr gut erklärt!!!! Kurz gesagt: in eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit kann man einwilligen und sie damit straffrei machen ( tut man z.b. bei jeder Operation) - in die eigene Tötung kann man aber nicht einwilligen, weil wie oben beschrieben das Leben ein unverfügbares Rechtsgut ist; somit ist eine Tötung (auch auf eigenen Wunsch) immer strafbar!! (siehe der Fall mit dem Kanibalen von Rotenburg)