Baustelle betreten-Hausfriedensbruch

3 Antworten

es liest sich so, als hättest du noch nicht viel erfahrung mit der justiz. von daher kann man nur schwer beurteilen, was dich genau erwarten wird. dazu kommt die frage nach dem alter. bist du noch keine 18, dann wirds wohl nach Jugendstrafrecht abgehen...

theoretisch sind unter ungünstigen vorrausetzungen bis zu einem Jahr haft für dich drin, davon gehe ich hier aber mal als ersttäter(in) nicht aus...

lg, Anna

Zu 99,9 % blödes Geschwätz der Beamten um Dir Angst zu machen und sich künftig die Arbeit zu erleichtern, da Antragsdelikt, anders wäre es gewesen wenn sie Dich mit Diebesgut erwischt hätten.