Balkongestaltung

 Balkon  - (Balkon, Blumenkasten)

3 Antworten

Erkundige dich genauer bei kompetenten Leuten (Mietervereinigung oder ähnlich): bei mir in Ö gilt das was im Bild gezeigt wird nicht als Balkon (Vorgebaut) sondern als Loggia ( zurückgebaut) mit unterschiedlichen Folgen für die Benützungsregeln! Es wäre durchaus denkbar, dass die Forderungen nach Rückbau nicht gerechtfertigt sind.

Ja, das gute alte Mietrecht. Besuch beim örtlichen Mieterverein oder - sofern Du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast - eine Anfrage bei einem Anwalt für Mietrecht ist da unter Umständen ratsam. Der Deutsche Mieterbund bietet auch eine Stichwortsuche zum Mietrecht online an: http://www.mieterbund.de/859.html - danach sehe ich jetzt keinen Verstoß oder unrechtmäßige Nutzung. Wenn der Vermieter das jedoch anders sieht/sehen will...?! Da helfen Emotionen nicht weiter; ein Gespräch mit einem Fachmann kann einen da schon "einnorden"...

Grundsätzlich gilt für Dich als Rechtsgrundlage ja Dein Mietvertrag. Da müsstest Du mal nachlesen, was auf Deinem Balkon erlaubt ist und was nicht. Ob und inwieweit Du Dich bei "Verstössen" auf ein Gewohnheitsrecht berufen kannst, ist mir da nicht so klar, dies müsste dann auch rechtlich abgeklärt werden.

Ich persönlich finde Deinen Balkon nett gestaltet und mich würde diese Optik auch gar nicht in Zusammenhang mit der Hausfassade stören. Aber ich bin auch nicht Dein Vermieter...

und deine frage?

der VM hat recht.. die kästen gehören nach innen, nicht nach aussen und solche sichtblenden muss er ebenfalls nicht akzeptieren. weisse seitenwände aus plexiglas dürfen ebenfalls nicht einfach so aufgestellt werden in einer MIETWOHNUNG.............. egal, ob man blutkrebs hat oder nicht.......

Wolfsblood 
Fragesteller
 25.06.2013, 12:58

danke, welche Kästen meinst du? Die Blumenkästen mit den Geranien dürfen am Geländer sein. Die grünen Blumenkästen mit den Rückwänden stehen innerhalb des Balkons.

Usernamenlos  25.06.2013, 13:01
@Wolfsblood

die dürfen au****ssen hängen?

na dann ist dein VM aber schon kulanter als so mancher anderer.. dann solltest du dich auch nicht weiter beschweren..........

Wolfsblood 
Fragesteller
 25.06.2013, 13:08
@Usernamenlos

an den neueren Balkons wurden sogar Vorrichtungen damals angebaut in denen die Kästen draussen hängen dürfen, solange die Sicherheit gegeben ist das nix runterfällt. War damals Wohnungsgenossenschaft heute hats ein amerikanischer Verein übernommen. Usernamenlos.
Und Cougar99, Danke auch dir, ja haben am Freitag Termin beim Verbraucherschutz und Mieterschutzbund, der neue Mieter ist bereits bekannt dort!!!