Balkongestaltung
Hallo ihr, ich bräucht mal euren Rat. Mein Anliegen betrifft diesen Brief von meinem Vermieter....Altneubau- Block. ......Bei einer Begehung mussten wir feststellen, dass ihr Balkon von ihnen so gestaltet wurde, dass er die Ansicht der Hausfassade beeinträchtigt. Wir fordern sie auf, bis zum 28.06.2013 die Außenverkleidung und die grünen Seitenwände sowie den Schrank der höher als die Brüstung ist zu entfernen. ......... Der Schrank steht seit 8 Jahrenund hat bisher niemanden gestört, nur sieht er jetzt schicker aus! Die Außenverkleidung habe ich gemacht da die alte Verkleidung die nicht mehr ansehnlich ist weil sie von den Bauarbeitern beim Beräumen ( innerhalb von einer 24 Stunden Aktion, da man uns vorher nicht informierte das die Bauarbeiten beginnen) kaputt gemacht wurde. Die grünen Seitenwände gehören zu den Blumenkästen und sind daran und an einem Unterschrank befestigt.. fest befestigt! Nichts aber auch garnichts wurde an den Mäuerlichkeiten festgemacht! Nicht nur ich bekam einen Brief, nein auch unser Mitbewohner der seit 2 Jahren an Blutkrebs erkrankt ist, deshalb seinen Garten aufgab und sich den Balkon nun gemütlich machen wollte indem er sich weiße Seitenwände mit Plexiglas und seine Teleskopmarkise die er auch schon seit Jahren stehen hatte wieder aufbaute. Zu allem sind unsere Balkone voll Wetterseite und Schnee, Sturm, starker Regen sowie starke Sonneneinstrahlung von 13-19 Uhr machen es nicht gerade gemütlich auf unseren Balkonen. gruß aus DD
3 Antworten
Erkundige dich genauer bei kompetenten Leuten (Mietervereinigung oder ähnlich): bei mir in Ö gilt das was im Bild gezeigt wird nicht als Balkon (Vorgebaut) sondern als Loggia ( zurückgebaut) mit unterschiedlichen Folgen für die Benützungsregeln! Es wäre durchaus denkbar, dass die Forderungen nach Rückbau nicht gerechtfertigt sind.
Ja, das gute alte Mietrecht. Besuch beim örtlichen Mieterverein oder - sofern Du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast - eine Anfrage bei einem Anwalt für Mietrecht ist da unter Umständen ratsam. Der Deutsche Mieterbund bietet auch eine Stichwortsuche zum Mietrecht online an: http://www.mieterbund.de/859.html - danach sehe ich jetzt keinen Verstoß oder unrechtmäßige Nutzung. Wenn der Vermieter das jedoch anders sieht/sehen will...?! Da helfen Emotionen nicht weiter; ein Gespräch mit einem Fachmann kann einen da schon "einnorden"...
Grundsätzlich gilt für Dich als Rechtsgrundlage ja Dein Mietvertrag. Da müsstest Du mal nachlesen, was auf Deinem Balkon erlaubt ist und was nicht. Ob und inwieweit Du Dich bei "Verstössen" auf ein Gewohnheitsrecht berufen kannst, ist mir da nicht so klar, dies müsste dann auch rechtlich abgeklärt werden.
Ich persönlich finde Deinen Balkon nett gestaltet und mich würde diese Optik auch gar nicht in Zusammenhang mit der Hausfassade stören. Aber ich bin auch nicht Dein Vermieter...
und deine frage?
der VM hat recht.. die kästen gehören nach innen, nicht nach aussen und solche sichtblenden muss er ebenfalls nicht akzeptieren. weisse seitenwände aus plexiglas dürfen ebenfalls nicht einfach so aufgestellt werden in einer MIETWOHNUNG.............. egal, ob man blutkrebs hat oder nicht.......
die dürfen au****ssen hängen?
na dann ist dein VM aber schon kulanter als so mancher anderer.. dann solltest du dich auch nicht weiter beschweren..........
an den neueren Balkons wurden sogar Vorrichtungen damals angebaut in denen die Kästen draussen hängen dürfen, solange die Sicherheit gegeben ist das nix runterfällt. War damals Wohnungsgenossenschaft heute hats ein amerikanischer Verein übernommen. Usernamenlos.
Und Cougar99, Danke auch dir, ja haben am Freitag Termin beim Verbraucherschutz und Mieterschutzbund, der neue Mieter ist bereits bekannt dort!!!
danke, welche Kästen meinst du? Die Blumenkästen mit den Geranien dürfen am Geländer sein. Die grünen Blumenkästen mit den Rückwänden stehen innerhalb des Balkons.