Backpfeife--> Schwere Körperverletzung?!

10 Antworten

1.) Schwere Körperverletzung kann es nicht sein, dafür müsste derjenige schon schwere und langfristige Schäden davon getragen haben, bei einer Ohrfeige wohl unmöglich (siehe §226 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html)

2.) Eine gefährliche Körperveletzung (§224 StGB) könnte man konstruieren, wenn es aber wirklich nur eine Backpfeife mit der nackten Hand in einer 1 gegen 1 Situation war ist auch das kaum konstruierbar.

3.) Man kann in solchen Fällen wohl nur eines sagen: Ein Anwalt ist hier das einzige wirklich sinnvolle und sichere Mittel.

MfG

Danke:) Ja Anwalt it schon eingeschalten... Zum Glück hat mein Vater ein Rechtsschutz dann kostet es nichts :D

Eine Backpfeife kann das Trommelfell zerstören oder einen Schaden am Auge anrichten. Und dann ist es eine schwere Körperverletzung.

Anklagen kann man alles... hätten auch versuchten Mord reinschreiben können, entscheiden tuts der Richter.

Ein schwere Körperverletzung wird es vermutlich nicht werden. Aber eine einfache. Du darfst mit einem Bußgeld rechnen.

Hoffentlich ist es so hoch, dass Du nie wieder auf den dummen Gedanken kommst, jemandem ins Gesicht zu schlagen. Das ist im höchsten Maße asozial.

Altes Sprichwort:

Wenn du nicht landen willst im Knast, du immer musst behaupten, dass du es nicht warst!

Wie kann der Junge das überhaupt beweisen ? Sonst könnte jeder dahin gehen und jemanden anzeigen. Das macht gar kein Sinn was du redest bei einer leichten Ohrfeige trägt man keine Narben Verletzungen ... davon Er muss das auch iwie nachweisen können!!!!