Autounfall beim Wenden überholt worden

5 Antworten

Leider ist das Gesetz hier absolut eindeutig ( § 9 Abs. 5 StVO ):

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Du hast Dich nicht so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist - es kam zum Unfall. Auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer kommt es dabei nicht mehr an.

Benny720 
Beitragsersteller
 19.07.2012, 16:56

Aber das gleiche das eine Gefährdung anderer Verkehrteilnehmer ausgeschlossen sein muss gilt doch genauso fürs Überholen? Er ist mir ja quasi in meinen Wendevorgang rein gefahren...

skyfly71  19.07.2012, 17:07
@Benny720

Er durfte überholen und Du hättest warten müssen, bis von hinten kein Fahrzeug mehr kommt. Da liegt der Denkfehler.

Im Übrigen wird es im Auge des Betrachters liegen, ob es ein Überholvorgang oder ein Ausweichversuch im letzten Moment war. Aber die Schuld liegt so oder so bei Dir.

Das Bußgeld beträgt übrigens 80,-€ und soweit ich weiß, handelt es sich um einen A-Verstoß.

Benny720 
Beitragsersteller
 19.07.2012, 17:23
@skyfly71

Wieso durfte er überholen? Wenn er sich unsicher ist was ich mache ist eine Gefähdung anderer ja nicht ausgeschlossen und somit hätte er erstmal warten müssen was ich mache?

skyfly71  19.07.2012, 17:27
@Benny720

Die Formulierung "daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist" wird nur für einige, wenige Verkehrssituationen verwendet und soll die besondere Sorgfaltspflicht deutlich machen. Beim Überholen gilt schlicht § 1 StVO.

Ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug muß selbstverständlich nicht erst sicher sein, daß der Vorfahrtgewährende auch wirklich halten wird. Sonst wäre es ja keine Vorfahrt.

Am besten eine Beratung beim Anwalt

was ja auch im Normallfall kein Problem ist weil derjenige dann halt kurz hinter mir warten muss bis ich fertig mit Wenden bin

Natürlich ist das ein Problem. Der hat Vorfahrt!? Du hättest doch warten können bis der vorbei ist oder nicht? Einspruch einlegen bringt eh nichts. Der Polizist hat recht. Punkte oder so gibt es nicht. Du musst nur ein Bußgeld von 35 euro zahlen.

Die Rechtschutz wird da nicht mitspielen,da keine Aussicht auf Erfolg besteht.Siehst das Auto kommen,aber der hat gefälligst zu warten, weil du da so einen Irrsinn mitten auf der Straße veranstaltest.Der andere hat nicht überholt,man kann nur fahrende Fahrzeuge überholen. Du warst für ihn ein plötzlich auftauchendes Hindernis,was er umfahren wollte.Dann bist du vom Seitenstreifen in die linke Spur gefahren.So hat sich das aus Sicht des Anderen dargestellt.Mit deiner Sichtweise der Schuldfrage würde ich lieber nicht argumentieren,dann wäre dir eine Nachschulung so sicher wie das Amen in der Kirche.

Du hast ja das Auto kommen sehen, dann hättest du mit dem Wenden die paar Sekunden warten können.