Autobahn--Baustelle-Überholverbot
Gerade heute morgen ist es mir wieder passiert. Ich fahre auf der Autobahn, komme in einer der vielen Baustellen. Fahrbahn wird "umgeleitet", 80 km/h Höchstgeschwindigkeit und Auto-Überholverbot. Vor mir, auf der rechten Spur fährt ein AUTO, maximale Geschwindigkeit dieses Fahrers: 60 km/h. Da ja Überholverbot besteht, überhole ich erstmal nicht. Nach längerer Zeit hinterhergezockelei, reichts aber auch mir: Ich überhole!
Hätte es dafür tatsächlich ein Knöllchen geben können?
Wie macht ihr es?
Oder gilt: Da ich schneller fahren durfte, durfte ich diesen Langsamfahrer (Knöllchenfrei) überholen?
Danke schön für eure Meinung/Erfahrung/Einschätzung, tergenna
11 Antworten
Nützt nichts, wenn das Überholverbot ausgeschildert ist, muß Du hinter dem Fahrzeug bleiben, auch wenn es 60 fährt. Wenn Du beim überholen erwischt wirst, kostet das richtig Geld und gibt Punkte ein Flensburg, auch wenn ich selbst weiß, wie nervig das alles sein kann !!
wenn es sich um einen reinen Überholvorgang handelt, kann es sich um eine Owi handeln; sollten sich aber auf beiden Fahrspuren Fahrzeuge "in Schlange" bewegen, liegt kein Fall des Überholens vor; dann kann sowohl "normal" als auch rechts überholt werden.
Einzelheiten siehe § 7 StVO (Fahren auf mehreren Fahrspuren)
Wenn Überholverbot ist darfst Du nicht überholen oder Du musst mit einer Strafe rechnen. Mir will aber überhaupt kein Beispiel einfallen wo auf einer Autobahn für einen PKW ein Überholverbot währe wenn nicht so wie so ein Überholen völlig unmöglich ist.
Du hast nicht mitgeteilt, was für ein Fahrzeug Du fährst...das Überholverbot gilt in der Regel doch nur für Fahrzeuge ab 2,81 Tonnen
Dann gilt das Überholverbot...auch wenn Du ne Schnecke vor Dir hast...ist leider so...Logik und Gesetze kollidieren manchmal.
mit der Einschränkung, dass in entsprechender Anwendung von § 7 StVO sowohl das Rechtsfahrgebot aufgehoben ist als auch das Überholverbot, wenn sich auf beiden Fahrspuren eine "Schlange" gebildet hat.
aber das ist in diesem Fall nicht gegeben :-)
Menschlich verständlich aber polizeilich deliktfähig, was denn sonst???
Danke...habs ja geahnt (aber gehofft, ich hätte aus der Fahrschulzeit irgendwas vergessen...)
ne, ne...fahre schon ein Auto. Und das Überholverbot galt für Autofahrer. Überholt werden durften nur: Autos mit Anhänger, Lkw`s und...das Dritte fällt mir nicht ein (auf jeden Fall Autos durften NICHT überholt werden)