Auto-Werkstatt verklagen?

5 Antworten

Hier mal etwas zum lesen:

Ein Urteil des Amtsgerichts Trier (AZ: 7 C 278/98) unterstreicht nochmals die dringende Notwendigkeit, das Thema "Radmuttern nachziehen" ernst zu nehmen. Eine Werkstatt, die Reifen an einem Kfz wechselt, ist dem Fahrzeugeigentümer schadenersatzpflichtig, wenn die Schrauben nicht ordnungsgemäß angezogen wurden und sie den Kunden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass nach einer bestimmten Kilometerzahl überprüft werden muss, ob die Räder noch fest sitzen. Stellt sich an einem Kfz 300 Kilometer nach einem Reifenwechsel heraus, dass sämtliche Radschrauben nur leicht angezogen sind, entspricht es der Lebenserfahrung, dass die Schrauben nicht fest genug angezogen waren. Allerdings trifft den Kunden auch ein eigenes Mitverschulden an einem Unfall, wenn er nach ca. 50 km gefahrenen Kilometern eine leichte Unwucht an den Reifen zwar wahrnimmt, aber keine Werkstatt aufsucht oder die Schrauben nicht selbst nachzieht. Diese Mithaftungsquote bewertete das Gericht mit 30 Prozent. Radmuttern nachziehen - Nicht Kür, sondern Pflicht!

Auch wenn da vermutlich nicht viel passieren wird: Ich würde es auch erstmal so bei der Werkstatt versuchen. Wenn es eine Vertragswerkstatt ist, kannst du dich auch direkt an den Autohersteller wenden.

Und wenn es dann nicht sofort und ohne blödes Gesabbel Schadensersatz gibt, dann sofort ab zum Anwalt! Die haben einen schweren Fehler gemacht, und können froh sein, dass nicht noch mehr passiert ist. Das es auf der Hinfahrt schon geklappert hat, solltest du allerdings für dich behalten ;-)

Sicherlich trifft hier die Werkstatt die alleinige Schuld. Jedoch kriegt muss eine Klage deshalb nicht immer erfolgreich sein. Oft steht und fällt eine solche Sache mit der Beweisführung.

Letztendlich kommt es darauf an, wer die besseren Argumente vor Gericht hat und wer den Richter von seiner Darstellung der Dinge überzeugen kann.

Als Autowerkstatt würde ich sagen, dass wir eine Fachwerkstatt mit den besten Reputationen sind und erklären, dass grundsätzlich immer die Radmuttern festgezogen werden. Dass diese Position nicht auf der Rechnung steht, ist normal, weil diese im Bremsenwechsel mit einkalkuliert ist. Der Kunde hat wohl nachträglich selbst die Muttern gelöst oder ein anderer, als der den Wagen irgendwo abstellte.

Wenn du dir einen Anwalt nimmst, solltest du mit ihm eine Strategie aufbauen, die oben stehende Behauptung entkräftet.

Zuerst würde ich aber versuchen, dich mit der Werkstatt zu einigen. Vielleicht reparieren sie dir ja den Schaden und erstatten dir deine Auslagen, um einer Klage zu entkommen. Wenn nicht und sie sich stur stellen, bleibt dir wohl nur der Klageweg.

Mach ein paar Fotos und geh damit in Deine Werkstatt. Verklagen kannst Du sie dann immer noch.

Ich gehe erst einmal davon aus,dass du mit sträflichem Leichtsinn bzw.Unvermögen ein ganz sicheres Selbsttor geschossen hast.Denn jede Werkstatt macht darauf aufmerksam,das nach 50 Km die Radmutter nachzuziehen sind.Da du das nicht gemacht hast,wirst du es auch nicht schaffen der Werkstatt ein Versäumnis nachzuweisen.Versuche nicht nachzuweisen,das du in 3 Wochen keine 50 Km gefahren bist.Das würde sehr unglaubwürdig klingen.

suki11 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 16:07

Sie hat mich nicht darauf hingewiesen und auf der Rechnung steht auch nix. Aber u. a. deshalb ja meine Frage.

Peter501  31.07.2012, 16:42
@suki11

Bist du dir da absolut sicher,das nicht in irgendeiner Weise auf das Nachziehen der Räder hingewiesen wurde.Die Art und Weise kann sehr unterschiedlich sein.Nur einige Beispiele:Aushänge im Kundenraum,Hinweis auf der Rechnung evtl. im Kleingedruckten,Flayer die ins Auto gelegt werden,Reparatur-Annahmebedingungen usw.