Auto vor Schadensregulierung verkaufen?

4 Antworten

Du darfst das Auto prinzipiell schon vor der Regulierung verkaufen, solltest diese Absicht aber der gegnerischen Versicherung auch mitteilen. Im eigenen Interesse solltest Du eine ordentliche Beweissicherung vornehmen (lassen). Erkennt die gegnerische Versicherung denKostenvoranschlag Deiner Werkstatt an, sollte der genügen - insbesondere, wenn es sich um einen eher kleinen Schaden handelt. Ansonsten ist es für Dich sicherer, einen vereidigten Sachverständigen (Deiner Wahl!) den Schaden begutachten zu lassen.

Wenn dir jemand reingefahren ist sollte es doch auch in deinem Interesse sein, dass die Versicherung einen Gutachter vorbeischickt, der den Schaden bezahlt. Wie sollen sie denn sonst die Schadenshöhe feststellen können?

Natürlich steht es dir frei das Auto mit dem Schaden für etwas weniger Geld zu verkaufen und dann die Summe der Versicherung selbst zu behalten.

RegiusP 
Fragesteller
 06.11.2011, 15:41

Ich war mit dem auto bei der Werkstatt und habe mir ein Kostenvoranschlag geben lassen! und das bei der Vericherung eingereicht.

Det1965  06.11.2011, 15:46
@RegiusP

Hat den Kostenvoranschlag die Versicherung gefordert? Dann sollte es egentlich ausreichend sein.

Ich würde den Schaden begutachten lassen, damit du etwas für die Versicherung in der Hand hast (Schadenhöhe). Mein Sohn hatte mit dem Motorrad auch einen Unfall, das Zweirad kam in die Werkstatt und wurde begutachtet. Anschließend haben wir das Motorrad zum Restwert verkauft und den Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen

Wenn es eilt und kein Bagatellschaden ist, kannst Du auch selbst zu einem Gutachter fahren, würde mich aber vorher bei der Versicherung durch Rücksprache absichern, den die Versicherung dann bezahlt, dann weißt Du wenigstens, wieviel Du mit dem Preis runtergehen könntest, wenn Du ihn mit dem Schaden verkaufen willst.