Auto gegen Hauswand

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Es zahlt die Autohaftpflichtversicherung des Halters. Eventuell ist Fahrzeuganprall in der Gebäudeversicherung mitversichert, dann zahlt auch diese, wobei sie dann Regreß bei der Autohaftpflichtversicherung nimmt. Wichtig zu wissen: Die Autohaftpflicht zahlt immer den Zeitwert, die Gebäude in der Regel den Neuwert... des Gebäudes.

Die Haftpflicht des Autohalters muss zahlen. Sie wird aber sehr genau prüfen, welches Schad-Ereignis da eingetreten ist und flink darauf kommen, dass das schon ein sehr seltsamer Zufall ist.

oder vielleicht ein bisschen beschwipst?

Meines Erachtens zahlt die Autoversicherung den Autoschaden nur, wenn Vollkasko versichert ist. Den Schaden an der Hausmauer zahlt die Hausversicherung, sofern es ein Elementarschaden ist :-)

Dumm geloffen, wie?

Zumindest als ich noch KFZ-Unfälle bearbeitet habe - ist aber auch schon acht Jahre her - hat die KFZ-Haftpflichtversicherung des Halters bezahlt.

macht sie auch heute noch -nur in Fällen wi jemand mit Absicht gegen die Mauer fährt, geht die Versicherung in Regress. War zumindet so, als ich letztes Jahr noch KFZ-Schäden betreut habe.

welchen Schaden soll die Versicherung zahlen? Den am Auto oder den an der Wand? Den am fremden Auto mußt du selbst zahlen (oder deine Privathaftpflicht) und den an der eigenen Wand zahlst du aus eigener Tasche.