Auto aus den Niederlanden?

1 Antwort

Wenn der Wagen schon deutsche Papiere hat ist das ganz easy, kaufen mitnehmen in (D) zulassen (ggf neue HU durch TÜV / DEKRA erforderlich) und gut.

Wenn das Fahrzeug (NL) Papiere hat, aber eine EG-Typgenehmigung hat (siehe "e-Nr" auf Typenschild), dann benötigst die den niederländischen
"Kentekenbewijs Deel I und Deel II", sowie eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzs ein "Certificate of Conformity" auch COC Papier genannt. Meistens haben die Vorbesitzer das verbummelt.

Auch kein Problem, Du kannst bei der DEKRA für 88 EUR das zu Deinem Auto dazu gehörige fahrgestellnummern bezogene Datenblatt beantragen.

In Verbindung mit einer deutschen HU kannst Du den Wagen in (D) zulassen.

Der Wagen muss in NL beim RDW zur "Uitvoer" angemeldet werden, bei einem Kauf beim Händler ist das kein Problem, der regelt das für Dich.

Bei Privatkauf wird der Privatverkäufer i.d.R. darauf bestehen, dass ihr das vor der ausfuhr macht, das ist auch kein Problem, jedoch unterhält das RDW nur 5 Büros in den Niederlanden.

Wer ein Auto nach (D) ausführt, für den bietet sich das Büro in Venlo an.

Man kan ndas Fahrzeug auch erst ausführen und in (D) ummelden, dann wird die Uitvoer durch das deutsche StVA ans RDW gemeldet, damit sind die privaten Verkäufer i.d.R. nicht einverstanden, das sie die Steuer, Versicherung und Wegengebühr bis zur Uitvoer weiter bezahlen müssen.

Guckst Du hier:  "Fahrzeug ausführen, das schon im Ausland ist"

https://www.rdw.nl/Particulier/Paginas/Voertuig-uitvoeren-dat-al-in-het-buitenland-is.aspx?path=Portal/Particulier/Auto/Uitvoeren