Auto auf andere Person anmelden wegen Pfändung

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das darf man. aber ich würde das an deiner stelle nicht so herumprahlen. ich habe das auto was ich fahre auch auf einen anderen namen. gehört mir offiziell noch nicht mal. nur inoffiziell. bezahle nur den unterhalt. vers. und steuer. reparatur auch nicht gehört mir ja nicht. hat den vorteil ich bin nur der fahrer. der halter haftet dann für alles was mit dem auto ist. ich glaube ich lasse das so weiter laufen. hab ich keine hohen kosten und kann auto fahren. schlau muss man nur sein.

kannst du, bedenke nur, dass du dann auch der halter bist und dann auch haftbar bist für alle rechnungen oder knöllchen, die auf dich zukommen. ich würde da sehr, sehr vorsichtig sein. der freund sollte sich lieber an eine schuldnerberatung wenden und sein leben in den griff bekommen.

Also davon würde ich ja abraten! Wenn dein Freund schon so viele Schulden hat, kann es ja sein, dass er durch das Auto noch mehr Schulden hat. Benzin, eventuell eine Reperatur, all das ist teuer, das wird er sich nicht leisten können. Und da das Auto auf deinen Namen läuft, kann es sein, dass du da echt Probleme bekommst wenn er nicht zahlen kann. Dann kannst du das alles für ihn zahlen. Dein Freund sollte erstmal schauen, dass er seine Schulden los wird!

Das darfst Du auf jeden Fall - da gibt es nichts, was dagegen spricht!

In dem Fall wäre er nur Besitzer des Autos aber nicht Eigentümer. Er dürfte das Auto nicht verkaufen - also kann man ihm es auch nicht wegnehmen.

Es versteht sich aber von selbst, dass Du dann die Haftpflichtversicherung und die Kfz-Steuer selbst bezahlen musst. Und da der Wagen auch gefahren wird, verliert er an Wert.

Wenn du es ihm schenkst bzw übergibst wird das dann als Pfandgut mit eingezogen. Wenn du es ihm nur zum "Gebrauch" überlässt bist du sehr dumm, denn dann haftest du auch für alles was er damit anstellt Er sollte sich lieber mal an eine Schuldnerberatung wenden wenn er das nicht hinbekommt

Und das "jeden cent pfänden" stimmt nicht falls er dir das erzählt hat - jedem Menschen steht ein Pfändungsfreibetrag zu, damit er auch noch Wohnung, Essen etc bezahlen kann