Ausgliederung (Outsourcing) in ein 100-%-iges Tochterunternehmen. Als Betriebsrat wo aufpassen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist für mich eine sehr komplexe Fragestellung. Klar ist, dass ihr eine BV zu diesem Theam abschliessend müßt. Und ... keine BV ohne Prüfung und Unterstützung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht! Der ist aber für den Inhalt nicht zuständig. Der Inhalt einer solchen BV richtet sich in grossen Teilen nach den Umständen der Ausgliederung, den Zielen des Unternehmens und der Betroffenheit der übergehenden und verleibenden Kollegen. Bei den übergehenden Kollegen steht wohl die Frage nach den Besitzständen im Vordergrund. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, etc. ! Wird es in dem neuen Betrieb auch einen BR geben? Soll die Tarfivertragsbindung umgangen werden? Was wird sich ggf. "perspektivisch" (nach 1 Jahr) für die Kollegen ändern? Welche Bedeutung hat die Ausgliederung für den Restbetrieb? Also, bevor ich mich in der Lage sähe Dir einen Rat zu geben, müßte ich schon sehr viel im Detail wissen! Da dies hier bestimmt nicht das Forum umfassender Beratung ist, wäre mein Kerntipp: Der BR soll sich vor Ort professionelle Beratung besorgen. Das kann die Gewerkschaft sein, aber auch im Rahmen des §80 Abs. 3 BetrVG anderer Sachverständige! Viel Glück und Erfolg kschomack

Da gibt es gleich eine Reihe von Punkten zu beachten: rechtzeitige Ankündigung, Beibehaltung/Änderung der Arbeitsverträge, Kündigungsschutz ... Das lässt sich hier nicht alles erörtern. Und mit ein paar Stichpunkten ist dir auch nicht weiter geholfen.

Du solltest Dich mal an Deine Gewerkschaft wenden, um für alle Bedingungen die richtige Unterstützung zu bekommen, sonst werdet Ihr womöglich alle über den Tisch gezogen.

URbayer 
Fragesteller
 13.11.2012, 22:34

hallo. danke für deine antwort. nun, was/wann ist rechtzeitig??

So ist das schwer zu beantworten. Wir hatten zwar nicht Deinen, aber einen anderen Fall. Unsere Mutterfirma hat angebaut und eines der Tochterunternehmen in den neuen Gebäuden untergebracht. Beide Unternehmen haben einen Betriebsrat.

Nun ging es um die Folgen des Umzugs. Wir sind im Mutterhaus 7 Betriebsräte, die Tochterfirma hat einen 3er BR. Durch einen Zusammenschluss wären Neuwahlen für einen 9er BR nötig gewesen. Wir haben daraufhin einen Rechtsanwalt mit der Klärung beauftragt.

Dies würde ich Euch auch raten. Nehmt Euch professionelle Hilfe, wendet Euch evtl. auch an die Gewerkschaft. Das ist so komplex, da spielen auch diverse Betriebsvereinbarungen und vieles mehr eine Rolle. Ich würde das nicht alleine angehen.

100%ige Tochter sagt nur begrenzt viel.

Gelten bei der Tochter dieselben Tarifverträge?

Ändert sich irgendetwas an den Arbeitsbedingungen?

Werden "Anwartschaften", etwa für Weihnachtsgeld, Firmenpension,... übernommen?

URbayer 
Fragesteller
 13.11.2012, 22:36

dazu kann ich noch keine auskunft geben, gespräche finden erst noch statt. aber generell wird man keine anrecht darauf haben, sondern wird das wohl ein "good will" des AG´s sein, oder ?

demosthenes  14.11.2012, 16:55
@URbayer

Gerade der Betriebsrat kann in einer solchen Situation durch geschicktes und hartnäckiges Verhandeln sehr viel erreichen.