ausbruch aus gefängnis
hallo ich hab mal ne frage also wenn man aus dem gefängnis ausgebrochen ist aber wieder festgenommen worden ist bekommt man dann ein höre strafe als die die schon gefallen ist oder muss man trozdem nur die bekomme strafe absitzen schon mal danke
15 Antworten
Wenn beim Ausbruch selbst keine weiteren Straftaten begangen werden, bleibt die Strafe die gleiche. Ein Ausbruch an sich ist nicht strafbar.
Eine vorzeitige Beendung der Haftstrafe, z.B. wegen guter Führung, wird dann aber unwahrscheinlich.
Ich hätte es nicht besser ausdrücken können ;) Daumen Hoch ..
achso ok danke
Hallo, mona. Ein Ausbruch aus einem Gefängnis oder einem Zuchthaus ist nicht strafbar, wenn in diesem Zusammenhang keine weitere Straftat begangen wurde, Freiheit und das Streben danach ist ein hohes Gut und greift auch in diesem Fall.
Ausbrechen ist nicht strafbar. Wenn man bei seinem Ausbruch allerdings jemanden verletzt oder tötet, ist das eigene Straftat die bestraft wird.
Der Ausbruch selber ist straffrei.Nur man darf aber dabei keine Körperverletzung,Freiheitsberaubung oder sonst was begehen.Also für einen Ausbruch selber kann man nicht belangt werden.
Der Ausbruch ist letztlich nur eine Flucht und Flucht kommt im StGB nicht als Straftat vor und ist somit nicht strafbar. Das gilt allerdings nur sofern keine anderen Straftaten begangen werden, Kfz-Diebstahl zur Flucht Geiselnahme etc.
Sollte es sich um zwei oder mehrere Ausbrecher handeln kann eventuell Gefangenenmeuterei (§121 StGB) vorliegen.