Ausbildungsvertrag vor Antritt kündigen trotz IHK-Eintragung?

3 Antworten

Die IHK nimmt für sich gern eine Art Gutsherrenrecht in Anspruch. Diese "Sperrung" ist lediglich ein Gerücht. Eine Sperrung wäre nur dann sinnvoll, wenn Du gleichzeitig zwei Ausbildungsvertäge eingehen würdest, was schlechterdings wohl kaum möglich ist. Pustekuchen.

Sobald Du Deinen neuen Vetrag mit dem für Dich attraktiveren Unternehmen in der Tasche hast, kündige den zuerst abgeschlossenen Ausbildungsvertrag - wie schon treffend bemerkt, ohne Angabe von Gründen. Der IHK schickst Du eine Kopie der Kündigung mit dem Vermerk: "zur Ihrer Kenntnis". Punktum.

blackshiine 
Beitragsersteller
 07.05.2013, 14:10

Danke, das ist wirklich beruhigend.

Kann die IHK eigentlich dem neuen Unternehmen sagen: "Tut uns Leid, das Ausbildungsverhältnis kann noch nicht eingetragen werden, weil da schon ein anderes ist." (z.B. weil die Löschung nicht so schnell geht) oder tragen die das dann trotzdem problemlos ein?

Du kannst trotzdem kündigen, kannst ja aber direkt bei der IHK mal nachfragen

Nein das stimmt so nicht!

  1. Dürfte der Vertrag noch gar nicht zustande gekommen sein
  2. Hast du in den ersten 3 Monaten ohne Angaben von gründen das Recht fristlos zu kündigen.

Einfach Rücktritt vom Vertrag bzw. Kündigung einreichen.

IHK Anrufen Fall erklären, Problem gelöst :)