Ausbildungsverhältniss, Ende und danach?

3 Antworten

Muss ich mein Ausbildungsverhältnis schriftlich kündigen?

Nein, musst Du nicht, es endet automatisch

muss ich nach bestandener Prüfung die 6 Tage die ich geplant bin trotzdem arbeiten?

Nein, das solltest Du auch nicht tun. Arbeitest Du nach Bekanntgabe Deiner Prüfungsergebnisse und der AG lässt Dich mit diesem Wissen arbeiten, ist durch konkludentes Verhalten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.

Du müsstest dann Dein Arbeitsverhältnis kündigen und könntest am 1. Oktober nicht beim neuen AG beginnen.

Du teilst Deinem Noch-AG mit, dass für Dich das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse beendet ist und Du am Folgetag nicht mehr kommst.

Du musst zwar nicht kündigen, ich würde das aber an Deiner Stelle gleich sagen, dann kann man den Dienstplan noch ändern und man würde auch nicht umsonst auf Dich warten.

Pavi275 
Fragesteller
 07.09.2021, 14:20

Vielen lieben Dank für die Antwort.

Habe jetzt mit meiner direkten Leitung gesprochen und ihr gesagt, dass ich mich für etwas anderes entschieden habe, es mir schwer gefallen ist (nicht wirklich) etc.

Dann hat sie von sich aus schon gesagt das sie darauf hofft das ich die 6 Tage arbeite und keine krank Meldung bringe. Daraufhin habe ich gesagt, ich dachte mein Arbeitsverhältnis endet mit bestandener Prüfung? Sie sagte dann zu mir sie findet das schade dass ich mir jetzt so ein Abschluss erlaube.... Sie würde mir der Geschäftsleitung sprechen, ich soll sie anrufen ob ich die 6 Tage nun arbeiten muss oder nicht.

So langsam bekomme ich das Gefühl ich sollte zum Anwalt oder so, dabei wollte ich das in gutem klären.

Hexle2  07.09.2021, 14:44
@Pavi275

Du brauchst keinen Anwalt.

Im § 21 Berufsbildungsgesetz steht im Abs. 2, dass das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet.

Wichtig für Dich § 24 BBiG (Weiterarbeit)

"Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet".

Das bedeutet, wenn Du nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weiter zur Arbeit gehst (jetzt nicht mehr als Azubi), ist ein Arbeitsverhältnis geschlossen.

Die einzige Möglichkeit für den AG, die ich sehe, wäre ein bis zum 30. September befristeter Arbeitsvertrag.

Ich würde mich an Deiner Stelle aber nicht darauf einlassen. Genieß die paar Tage nach der Ausbildung, bevor Du bei einem neuen AG einen neuen Lebensabschnitt beginnst.

Sie sagte dann zu mir sie findet das schade dass ich mir jetzt so ein Abschluss erlaube....

Auf solche Aussagen musst Du nicht hören, das ist purer Egoismus.

Pavi275 
Fragesteller
 07.09.2021, 16:07
@Hexle2

Vielen Dank nochmal für die Antwort.

Hexle2  07.09.2021, 16:12
@Pavi275

Bitte, sehr gerne

Dein Ausbildungsverhältnis endet am Tag, an dem dein Prüfungsergebnis bekannt gegeben wird und deine Prüfung bestanden ist. Gehst du danach Arbeiten ohne das ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, so beginnt ein unbefristeter Arbeitsvertrag auf Basis des Tarifvertrages.

Bestehst du nicht kannst du wählen ob du deine Ausbildung fortsetzen oder den Betrieb wechseln willst.

Auf GARKEINEN FALL solltest du einfach zur Arbeit gehen ohne zu wissen was du willst.

Dein Ausbildungsverhältnis muss nicht gekündigt werden

Und nein du musst dann auch nicht die 6 Tage arbeiten

Pavi275 
Fragesteller
 07.09.2021, 16:11

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Ausbildung endet mit Bestehen der Prüfung. Dass die Prüfung am 22. stattfindet bedeutet aber nicht, dass du an diesem Tag schon das Ergebnis bekommst.

Pavi275 
Fragesteller
 07.09.2021, 16:11

Vielen Dank für die Antwort.

Da hast Du recht, das gilt natürlich nicht für alle, bei uns ist es so, daß wir am Ende der mündlichen Prüfungen das Zeugnis erhalten und das bestehen oder nicht bestehen der Prüfung erfahren. Nur die Urkunde kommt ein paar Monate später per Post und wird dem Arbeitgeber dann nachgereicht.