Ausbildung zum Polizisten trotz Marihuanakonsum?

6 Antworten

Ein Vorstellungsgespräch in diesen Sinne gibt es bei der Polizei nicht. Das wäre schon mal die erste Flunkerei. Vielleicht hat er einen Termin beim Einstellungsberater, der ihm dann sagen wird, ob es Sinn macht, eine Bewerbung einzusenden.

Wenn er sich schon beworben und die Vorprüfung bestanden hat (Sachbearbeiter gucken da nach rein Frist und Form) wird er zu einem Eignungs- und Auswahlverfahren zugelassen.

In diesem EAV prüft man im Computertest, ob es sich lohnt, diesen Bewerber genauer anzusehen. Erreicht er genug Punkte, macht man das und er bekommt einen Termin zum AC/SI.

Dieses ähnelt am ehesten einem Vorstellungsgespräch. Ist aber kein typisches. Hier hat man dann schon die Erziehungsregister, Führungszeugnisse, die polizeilichen Dateien und alle Selbstauskünfte geprüft, ausgearbeitet, verglichen und ausgewertet.

Findet man auch nur einen einzigen Eintrag über BTM - und sei es ein eingestelltes Verfahren - und er hat in der Selbstauskunft die Frage, ob er schon mal damit zu tun hatte, mit NEIN beantwortet, ist hier für ihn sofort Ende.

Hat er es zugegeben, gibt es weitere Gespräche. Dann kommt es drauf an, wie er sich gibt.

Man muss keine reine Weste haben. Man darf ein Mensch mit Fehl und Tadel sein. Aber man muss es auch einsehen, ein Unrechtsempfinden haben und bereit sein, das zu ändern. Gibt man hingegen anderen die Schuld für sein Fehlverhalten, wird das negativ ausgewertet. Würde er weiter leugnen und verharmlosen, ist er ungeeignet. Gibt er zu, drogenaffinent gewesen zu sein, es aber überwunden hat, sie ihm das auch abnehmen ....

Gruß S.


Hallo!

Ich spreche aus Erfahrung bezüglich einer Ausbildung bei der Polizei und kann dir folgendes antworten:

Wenn man sich bewirbt, wird das 'normale' Führungszeugnis angesehen. Also das, welches du bei fast jedem Arbeitgeber abgeben musst. Dennoch wird ebenfalls in die Akten eingesehen, die im Computersystem gespeichert sind, wie beispielsweise das Erziehungsregister.

Grundsätzlich sollte man nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, das ist richtig. Verallgemeinern kann man das allerdings nicht. Es ist ein ausschlaggebender Punkt, ob jemand eine Anzeige hat aufgrund einer Körperverletzung, oder aufgrund eines Diebstahls. Ebenfalls spielt das Alter auch eine Rolle. Wenn man mit 15 mal einen Kaugummi geklaut hat, oder mit 20, macht ebenfalls nochmal einen Unterschied. Das unterliegt der Einzelfallprüfung. Da sich dein Freund sowieso mit einem Psychologen unterhalten muss (sofern er es bis dorthin geschafft hat), ergibt sich das von alleine. Einsicht, Reue und Reife an den Tag legen und dann wird dem ganzen nichts im Wege stehen.

Und ich kann nur eins sagen..Es gibt sehr viele Polizisten, die ebenfalls was auf dem Kerbholz haben. Nicht jeder hat eine weiße Weste.

kommt darauf an, wer darüber entscheidet, rein vom Datenschutz her dürfte das kein Problem sein...da es keine Verurteilung gegeben hat,,,

Würde ihm eine diesbezüglich formulierte  Absage vorliegen, würde der unterschreibende Beamte seinen Beamtenstatus riskieren

Bei einer Bewerbung wird sich die Polizei über die Person erkundigen. Wie bereits erwähnt steht sowas nicht im Führungszeugnis. Aber die Polizei informiert sich da anderweitig und da die Person mit einem joint erwischt wurde kann man davon ausgehen das es darüber einen Sachverhalt gibt. Und dieser wird letztens Endes auch gefunden werden. Ob er die Möglichkeit bekommt dies zu erklären oder eben nicht wird sich zeigen. Ich tendiere aber eher zu nein, da sich noch genug Leute beworben haben. Da ist einfach die charakterliche Eignung zweifelhaft. Aber mehr als ne Absage kann man auch nicht erhalten. Bleibt abzuwarten. Eine Überprüfung hat meiner Meinung nach noch nicht stattgefunden. Die kommt aber noch.

Wenn die Drogen Screenings negativ waren weiß ich nicht wo das Problem sein soll. Er hat dann ja folglich aus seinen "Fehlern" gelernt und nicht mehr gekifft.

Übrigens: In Deutschland zählt er damit dann wohl wieder zu den "normalen" Menschen die keine "lebensbedrohlichen" Drogen konsumieren :'D

Gruß BubbleKush96

EinFuntik 
Fragesteller
 26.11.2016, 00:51

Er hat davor auch nicht gerade. Er war in seinem Besitz aber nicht im Konsum.

EinFuntik 
Fragesteller
 26.11.2016, 00:52

geraucht *

BubbleKush96  26.11.2016, 00:54
@EinFuntik

Dann sollte das kein Problem sein! Du darfst ja im Endeffekt ,wenn du z.B ein MPU machen musst, auch nach einem Jahr wieder Auto fahren, wenn die Test negativ waren, da man davon aus geht, dass du aus deinen Fehlern gelernt hast und jetzt keine Drogen - in dem Fall Gras - mehr konsumierst :)

Bandolino1992  26.11.2016, 01:17

Es geht nicht um die Straftat die möglicherweise hätte vorliegen können. Es geht um die charakterliche Eignung als Polizist arbeiten zu dürfen. Und es wird eben ausgesiebt. Es gibt sehr viele andere Bewerber die eben nicht vor einigen Jahren mit nem joint erwischt wurden. Deswegen kann man da nur abwarten.

BubbleKush96  26.11.2016, 01:46
@Bandolino1992

"Menschen ändern sich", schon mal davon gehört? Nur weil jemand vielleicht mit 16 mal mit Gras erwischt wurde weiß ich nicht wieso die besagte Person dann mit z.B 22 kein Polizist mehr werden sollte... Die meisten Polizisten sind wahrscheinlich irgendwann in ihrer Jugend/als junge Erwachsene schon mal mit Drogen in Kontakt gekommen... Dafür wird bestimmt niemand mehr als Erwachsener verurteilt! 

Lestigter  26.11.2016, 03:19

Übrigens: In Deutschland zählt er damit dann wohl wieder zu den
"normalen" Menschen die keine "lebensbedrohlichen" Drogen konsumieren :'D

"Märchenmodus aus"

Bei jeder Personenkontrolle. in die er kommt, wird beim Datenabgleich "BTM" herauskommen und er darf sich darauf gefasst machen, dass man ihn filzt...

BubbleKush96  28.11.2016, 22:46
@Lestigter

Ich habe mich gerade nochmal informiert. Da das Verfahren damals sehr wahrscheinlich eingestellt wurde (klingt im Thread auf jeden Fall danach), wurde auch garantiert nichts in irgendwelche Akten eingetragen! Daher muss er sich keine Gedanken machen.

Gruß BubbleKush96

wiki01  10.08.2019, 12:50
@BubbleKush96
 wurde auch garantiert nichts in irgendwelche Akten eingetragen!

Das ist zwar schon 3 Jahre her, aber ich kann falsches nicht falsch stehen lassen. Selbstverständlich werden Ermittlungen, die eingestellt wurden in irgendwelche Akten eingetragen. Und zwar ins "Staatsanwaltliche Verfahrensregister". Somit ist dein Kommentar falsch, auch wenn er bereits 3 Jahre alt ist. Und bei der Bewerbung wird auch nach eröffneten, aber eingestellten Verfahren gefragt.