Ausbildung nicht bestanden trotzdem alles Facharbeiter bewerben
Hallo Leute ich habe meine Ausbildung nicht bestanden und ich hatte kein Bock noch halbes jahr in der gleiche firma zu bleiben also habe ich den Vertrag nicht unterschrieben und mich privat gemeldet bei ihk in 3 Wochen habe ich wieder die Prüfung ich habe mich aber trotzdem bei paar stellen bewerben eine leih Firma hat sich gemeldet ich hab den Arbeitsvertrag bei den unterschrieben usw aber die frau hat mich nicht nach meine Facharbeiter Brief gefragt. Und ich habe auch nichts gesagt das ich nicht bestanden habe also das ich keine Facharbeiter Brief habe meine frage ist mach ich mich strafbar wenn ich nichts sage bekommen sie Infos von der ihk wenn sie das kontrollieren ob ich Facharbeiter bin Bitte nur seriöse antworten mit Klarheit Danke
6 Antworten
Bewerben darfst Du Dich grundsätzlich erstmal überall, egal was gesucht ist und was für eine Ausbildung man hat oder nicht hat.
Berufsbezeichnungen darfst Du allerdings nicht ohne entsprechende Bescheinigung verwenden. Hast Du als Bspw. eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik gemacht, aber nicht bestanden, darfst Du Dir nicht diese Berufsbezeichung oder sie in der Bewerbung angeben.
die können dich direkt wegen Betrugsversuch wieder aus dem Vertrag nehmen denn du hast wissentlich falsche Angaben gemacht!!!
man spricht auch von Amtsanmassung
Wenn du die Prüfung nicht bestehst, musst du das auf jeden Fall deinem Arbeitgeber mitteilen. Er darf dich nicht als Facharbeiter einsetzen.
Also sieh zu, dass du die Prüfung bestehst.
Besser wäre es allerdings, wenn du darauf hinweist, dass du erst in 3 Wochen die Prüfung ablegst. Das sollte eigentlich kein Problem sein.
Du hast vorsätzlich gehandelt also ein Betrugsdelikt begangen. Du möchtest nur seriöse Antworten auf das was Du getan hast. Das passt nun wirklich nicht zusammen.
Du solltest einfach die Wahrheit sagen. Wenn es rauskommt, dass du nicht die Wahrheit gesagt hast, kann dich jeder sofort rausschmeißen. Also sag es einfach. Du wirst dann eben nur nicht voll bezahlt wie mit Facharbeiterbrief!
wird wohl eher direkt der Arbeitsvertrag wieder rückgängig gemacht, entweder nennen die das dann Betrugsversuch oder Amtsanmassung...
ja uch weiss, es geht nicht direkt um ein Amt,
aber wenn sich jemand als Fachkraft für einen Beruf ausgibt, oder einen Doktortitel oder so angibt ohne ihn eirklich zu besitzen dann nennt man das eben Amtsanmassung