Aufwandsentschädigung bei der Bundeswehr?

3 Antworten

Kann sein muss aber nicht. Einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung hast du wohl nicht. Gleichwohl kann es aber sein das du eine bekommst. Das kann dir aber nur die Stelle anschließend erklären bei der du dein Praktikum machst.

Empfehlung: Nicht damit rechnen und wenn du es bekommst freuen.

https://www.absolventa.de/karriereguide/arbeitsrecht/mindestlohn-praktikum

Bei einem Praktikum im zivieln Bereich kann eine Aufwandsentschädigung bezahlt werden und die müsste für dich in der Tat 150,- betragen.

Nein, bist nur ein Praktikant. Das ist vermutlich ein Standarddokument.