Aufhebungsvertrag, Nachmieter und neue Wohnung?

1 Antwort

Ein Aufhebungsvertrag kommt nur durch übereinstimmenden Beendigungstermin zustande.

Dein VM kann dir weder zum 31.07. einen Aufhebungsvertrag aufdrücken, wenn er zum 01.08. einen Nachmieter hätte, du aber keine neue Bleibe noch muss er umgekehrt Beeendigung am 01.08. akzeptieren und einen Monat auf Mieteinnahmen verzichten, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch niemanden fände.

Idealerweise findest du ein Wohnung im unmittelbaren Anschluss an deine ordentliche dreimonatige Kündigungsfrist, also z. B. noch diesen Monat eine neue mit Mietbeginn 1. September und kündigst nach Mietvertrgsschluss über die neue bis zum 03.06. zugehend zum 31.08. die alte Wohnung: Mit Kündigung wärst du auf das Entgegenkommen des VM dann nicht angewiesen.

Nur am Rande: Läuft der aktuelle Vertrag auf deinen oder eurer beider Namen?

In dem Fall müsste dein Verflossener den Aufhebungsvertrag oder eure Kündigung nämlich auch unterschreiben, sonst wäre das unwirksam.

G imager761



Kruemelx95 
Beitragsersteller
 03.05.2017, 22:09

Ich kann den Vertrag nicht fristgerecht kündigen, da wir damals eine Mindestlänge von 18 Monaten unterschrieben haben, ergo bis März 2018. Deswegen der Aufhebungsvertrag...

Das mit dem Verflossenen ist geklärt.

Ich finde das alles echt blöd. Einerseits möchte ich eine neue Wohnung weil diese hier zu teuer ist, andererseits habe ich Angst an was falsches zu geraten und dann Probleme zu haben wenn sich die Verträge überschneiden, der Nachmieter früher einziehen will als ich eine neue Wohnung habe, etc. :-( hier ist es so schön ruhig.

Aber auch so teuer.

imager761  04.05.2017, 06:46
@Kruemelx95

OK, na denn: Überschneidungen und Doppelmieten sind nun unausweichlich, wenn man Auszugs- und Mietneubeginn nicht abstimmen könnte. Manchmal ist es dann günstiger, in der Übergangszeit eine Frühstückspension oder FeWo anzumieten.

Viel Erfolg :-)