Aufenthaltsbestimmungsrecht - ab wann ist es Freiheitsberaubung?

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An sich dürfen das die Erziehungsberechtigten ICH WIEDERHOLE Erziehungsberechtigten nur machen wenn sie sich selber in der Wohnung oder dem Haus befinden. Es ist sonst nicht erlaubt aber man kann als Elternteil die Polizei einschalten oder\und weis wo sie sich aufhalten selber hingehen, falls das Kind kein Handy dabei hat oder nicht antwortet oder ablehnt und es holen und bei Verweigerung auch die Polizei einschalten. Sie können auch die Polizei einschalten, nur weil sie zu fauel sind um selber hinzu laufen und das Kind zu holen aber man muss vorher über die vormullierung nachdenken bevor man es der Polizei sagt.

Selbstverständlich können Eltern die Fensterverriegelung aktivieren und die Haus- bzw. Wohnungstüre abschließen. Das Kind in seinem Zimmer einschließen dürfen sie nicht.

AnimeMangaAndCo  03.11.2018, 19:03

stimmt aber auch nur(Fenster dürfen sie immer abschließen mit der Begründung,dass das Kind Suizid gefährdet sei oder falls im ersten Stock das es abhauen könnte.) für eine kurze Zeit wo sie nicht zuhause sind. falls sie zuhause sind dürfen sie es.

teleferic  03.11.2018, 19:14
@AnimeMangaAndCo

Die Eltern machen sich strafbar wenn sie aus dem Haus gehen und die Tür abschliessen... Denk doch mal dran wenn es brennt oder sonst was passiert, dann ist das Kind eingeschlossen und könnte sterben.

Ein Kind das Suizid gefährdet ist alleine zu lassen ist genauso verantwortungslos.

Menuett  03.11.2018, 19:21

Auch das dürfen Sie Eltern.

Bei Minderjährigen ist das keine Freiheitsberaubung. Dazu müsste das Kind schon monatelang festgehalten werden. Das wäre dann Kindesmisshandlung. So ist es nur eine berechtigte Erziehungsmassname.