Auf Klassenfahrt kurz am Joint gezogen, droht Rausschmiss?

8 Antworten

Da werden sehr viele Aussagen kommen. Am besten du sagst du weißt nicht viel dann verhören sie eh die gleich los labern. Auf dich wird nicht viel auf dich zu kommen in deiner Akte stehst halt das du mal erwischt wurdest mehr nicht du vertickst es ja nicht du hast nur mal gezogen da ist nicht viel dabei.

wie war das denn ,kam die polizei und hat direkt anzeigen gemacht von allen vor ort wo die klassenfahrt war oder nur von denen die was dabei hatten oder von niemanden?

wurde es auf der klassenfahrt von lehrern entdeckt oder ist es erst später raus gekommen?

die schule werden wohl nicht bei so vielen alle von der schule verweisen,aber irgendwas werden sie sich einfallen lassen und in der schulakte wird es bestimmt vermerkt

Strafrechtlich habt Ihr allesamt nichts zu fürchten. Möglicherweise nur derjenige, der das Dope mitgebracht hat (sofern er zu ermitteln ist), aber selbst dann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Erteilung von Auflagen (z.B. Ableisten von Sozialstunden) das Verfahren eingestellt.
Kann dennoch sein, dass dem/den  "Haupt-Schuldigen" ein Schulverweis erteilt wird. Ob man mit "nur dreimal gezogen" zu diesem Personenkreis gehört, vermag ich nicht zu beurteilen.

Die werden dich nicht rauswerfen, höchstens vielleicht eine strafe wie ein verweis oder so.
die polizei wird höchstens alle befragen woher das zeug kommt, aber ich glaube kaum dass sie sowas wie hausdurchsuchungen machen werden. es kann sein dass sie die handys von jedem einkassieren und die abchecken.
aber eigentlich kommt nichts schlimmes auf dich zu

Wie alt bist du Der Konsum von Gras ist nicht strafbar Ich bezweifle das sie dich rauswerfen da wie du sagtest 20Leute gebufft haben und die mit Sicherheit net 20Leute rauswerfen lohnt sich eh nichtmehr in der 10ten

KoenigsSport  19.09.2015, 15:01

Der Konsum an sich ist zwar nicht strafbar, aber der Besitz und als Besitz gilt es schon, wenn du den Joint in der Hand hältst. Außerdem ist er schon allein schuldig, weil er die Straftat beobachtet, nicht gemeldet und dann auch noch mitgemacht hat. 

aXXLJ  20.09.2015, 08:19
@wiki01

Dummfug.
1. Es besteht keine Pflicht zur Denunziation eines Verhaltens, das juristisch als "Selbstschädigung" zählt (Konsum von Drogen).
2. Kein Staatsanwalt würde ein solches Verfahren fortführen, falls es tatsächlich zur Anzeige gebracht wird. Es würde wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.