ARGE lehnt Erstausstattung der Wohnung ab - was jetzt?
Hallo,
ich lebe momentan von Hartz IV und beziehe ab dem 01.04. eine neue Wohnung. Momentan wohne ich noch in einer WG. Ich bin hier damals eingezogen und hatte außer einem Schreibtisch und einem Kleiderschrank NICHTS! Sämtliche alte Möbel aus alten Wohnungen waren entweder kaputt (Waschmaschine, Herd) oder durchgesessen, bzw. durchgelegen (Couch und Bett). Heisst: Alles an Zusatzmöbeln war in der WG bereits vorhanden und wurde mir zum Nutzen zur Verfügung gestellt.
Ich habe jetzt einen Antrag an die zuständige ARGE geschickt, dass ich diese Möbel wieder brauche und weiss auch, dass man da nicht viel für bekommt, sich halt viel gebraucht kaufen muss. Heute erfahre ich jetzt, dass der Antrag vollständig abgelehnt wurde. Den Grund weiss ich leider noch nicht, ich hab das erstmal nur telefonisch auf Nachfrage erfahren.
Jetzt stehe ich ab dem 01.04. ohne irgendwas da, habe nur einen Schreibtisch und einen Kleiderschrank, keine Couch, kein Bett, keinen Wohnzimmerschrank, nicht mal nen HiFi-Tisch, keinen Herd und auch keine Waschmaschine. Mir fehlen also im Prinzip alle wirklich wichtigen Möbel. Die ARGE sagt nur, ich könne ein Darlehen beantragen, aber selbst da ist längst nicht sicher, dass diesem Antrag stattgegeben wird.
Was kann ich da jetzt machen? Es kann doch nicht sein, dass man ohne Geld und ohne Möbel auf Bananenkisten sitzen muss!
16 Antworten
Sobald der Bescheid da ist, Widerspruch einlegen und Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen (mit Beratungsschein Pi mal Daumen 10 EUR), denn natürlich gibt es Konstellationen, die eine Wohnungsausstattung auch dann als echte Beihilfe im Rahmen eines Sonderbedarfs begründen, wenn man schon eine Wohnungsaussattung bessen hat; ... von einem Darlehen ganz zu schweigen.
Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die ARGE dir eine Erstausttaung bezahlen muss. Es ist gesetzlich so verankert! Ob sie nun wollen oder nicht. Klingt scheiße, ist aber so. Deutschland WILL KEINE Wohnungslosen menschen. Deswegen könntest du, selbst wenn du schon eine Erstaustattung bekommen hättest, sogar immer noch eine Erstaustattung beantragen (Natürlich nur, wenn du begründen kannst, wo deine Einrichtung geblieben ist) auf Darhlensbasis.
SO ist es!! Und an deiner Stelle würde ich gegen Bescheid erstmal einen Widerspruch schreiben und eventuell suchst du dir dann den § raus und fügst ihn in den Widerspruch ein.
Ach was mir gerade einfällt,wenn Du schlau bist und öfters Probleme mit der Arge hast oder vielleicht haben wirst,ist es wirklich sinnvoll eine Rechtsschutzversicherung zu haben,die kostet nicht viel und ist immer zu gebrauchen!!!! Wir bekommen auch Hartz und haben auch eine Rechtsschutz...und die hat uns schon oft geholfen,es lohnt sich,denn ein Kampf allein gegen die Arge ist hoffnungslos!!!
Rechtsschutzversicherung ist kein schlechter Tip.
Für preiswerter halte ich eine Mitgliedschaft im VdK". Kostet bei ALG II Bezug nur 5,- € rund pro Monat.
MfG Michael
Du solltest den Grund für die Ablehnung schon dazu schreiben. Z.B. beommt man nichts wenn man unter 25Jahre ist, weil die Eltern dann noch unterhaltspflichtig sind.
Immer wieder diese Angabe "unter 25 bekommt man nichts weil die Eltern unterhaltspflichtig sind".
Unterhaltspflichtig sind die Eltern lediglich wenn sie Leistungsfähig sind !!!
Ich habe bei uns (NRW) mehr als ein halbes dutzend Ansprüche von unter 25 jährigen gegen die Arge durchgesetzt. Mitlerweile gibt es da mit der Arge schon kein Problem mehr, wenn ich mit dem Antragsteller bei der Arge erscheine. Denn die wissen das ich dem Antragsteller rate ggf. zu klagen.
Gruß Michael
Der Grund wäre natürlich interessant. Du kannst auch Widerspruch einlegen.