ARGE lehnt Erstausstattung der Wohnung ab - was jetzt?

16 Antworten

Sobald der Bescheid da ist, Widerspruch einlegen und Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen (mit Beratungsschein Pi mal Daumen 10 EUR), denn natürlich gibt es Konstellationen, die eine Wohnungsausstattung auch dann als echte Beihilfe im Rahmen eines Sonderbedarfs begründen, wenn man schon eine Wohnungsaussattung bessen hat; ... von einem Darlehen ganz zu schweigen.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die ARGE dir eine Erstausttaung bezahlen muss. Es ist gesetzlich so verankert! Ob sie nun wollen oder nicht. Klingt scheiße, ist aber so. Deutschland WILL KEINE Wohnungslosen menschen. Deswegen könntest du, selbst wenn du schon eine Erstaustattung bekommen hättest, sogar immer noch eine Erstaustattung beantragen (Natürlich nur, wenn du begründen kannst, wo deine Einrichtung geblieben ist) auf Darhlensbasis.

SO ist es!! Und an deiner Stelle würde ich gegen Bescheid erstmal einen Widerspruch schreiben und eventuell suchst du dir dann den § raus und fügst ihn in den Widerspruch ein.

Ach was mir gerade einfällt,wenn Du schlau bist und öfters Probleme mit der Arge hast oder vielleicht haben wirst,ist es wirklich sinnvoll eine Rechtsschutzversicherung zu haben,die kostet nicht viel und ist immer zu gebrauchen!!!! Wir bekommen auch Hartz und haben auch eine Rechtsschutz...und die hat uns schon oft geholfen,es lohnt sich,denn ein Kampf allein gegen die Arge ist hoffnungslos!!!

MichaelSelm  04.06.2011, 14:07

Rechtsschutzversicherung ist kein schlechter Tip.

Für preiswerter halte ich eine Mitgliedschaft im VdK". Kostet bei ALG II Bezug nur 5,- € rund pro Monat.

MfG Michael

Du solltest den Grund für die Ablehnung schon dazu schreiben. Z.B. beommt man nichts wenn man unter 25Jahre ist, weil die Eltern dann noch unterhaltspflichtig sind.

MichaelSelm  04.06.2011, 14:14

Immer wieder diese Angabe "unter 25 bekommt man nichts weil die Eltern unterhaltspflichtig sind".

Unterhaltspflichtig sind die Eltern lediglich wenn sie Leistungsfähig sind !!!

Ich habe bei uns (NRW) mehr als ein halbes dutzend Ansprüche von unter 25 jährigen gegen die Arge durchgesetzt. Mitlerweile gibt es da mit der Arge schon kein Problem mehr, wenn ich mit dem Antragsteller bei der Arge erscheine. Denn die wissen das ich dem Antragsteller rate ggf. zu klagen.

Gruß Michael

Der Grund wäre natürlich interessant. Du kannst auch Widerspruch einlegen.