Arbeitsvertrag ungültig weil mündlich Vereinbarung anschliessend getroffen wurde?
Hallo zusammen, ich bräuchte mal ne Auskunft über folgende Sache. Seid gut 3 Jahren sethe ich in einem Angestellten Verhältnis bei meinem Arbeitgeber. Vor einem Jahr bin ich durch zu viel Stress usw. mehrere Wochen erkrankt. Nachdem ich meinem Arbeitgeber darüber Informiert habe weshalb ich krank war,habe wir mündlich geklärt das ich ein paar Aufgaben weniger Übernehme und dadurch auch weniger verdiene. Habe ich so akzeptiert, aber gleichzeitg habe ich Ihn auch um einen neuen Vertag gebeten,(habe Ihn aber nie bekommen) denn in meinem Vertag steht ausdrücklich drin das mündlich Absprachen nicht gelten. Natürlich musste es so kommen und nach einiger Zeite hatte ich die gleichen Aufgaben wie früher, aber das Geahlt blieb gekürzt.. Jetzt reicht es mir, und ich möchte Kündigen. Aber laut Vertag habe ich 6 Monate Kündigungsfrist wenn er noch gültig ist?? Ist er noch gültig??
13 Antworten
Hallo Phili78, mit der Sache würde ich zu einem Anwalt gehen. Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben - Glück für Dich; wenn nicht, keine Panik kriegen, Du kannst nach Prozeßkostenhilfe fragen. Die Frage, ob er noch gültig ist oder nicht, tja, ich würde sagen ja, denn Du hast nichts anderes schriftlich, keinen Zusatz zum Arbeitsvertrag, keinen Nachweis darüber, dass der Chef die Zusage gemacht hat, außer mündlich. Und wenn es im Vertrag steht, dass mündliche Absprachen nicht gültig sind, dann wird er sich auch auf nichts anderes einlassen. Aber um sicher zu gehen, informiere Dich bei einem Anwalt. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du da gut durch kommst und einen Job findest, der Dich nicht wieder in eine solche Situation bringt.
Du kannst ja Deinem Chef vor die Wahl stellen: Entweder er nimmt einen Aufhebungsvertrag an und Du bist raus oder Du arbeitest noch das halbe Jahr zum alten Gehalt und gehst auf das Arbeitsgericht. Dieses wird klären welches Gehalt Dir zusteht/zugestanden hat.
Dein Chef wird die richtige Wahl treffen.
Ja der Vertrag ist noch gültig.
Es hat sich ja im Prinzip nichts geändert, außer der mündlichen Absprache, die letztendlich ja ungültig war.
Ich verstehe aber nicht, wie die Gehaltskürzung zustande kommen kann, wenn der Stundenlohn im Vertrag nicht geändert wurde.... ?
Vielleicht wäre das ein guter Grund für eine fristlose Kündigung deinerseits.
Ich würde sagen, der letzte Vertrag welcher SCHRIFTLICH gefertigt wurde ist gültig.
Bin kein Rechtsexperte. Nur eine logische Überlegung ^^
Also ... wenn mündliche Absprachen nicht gelten, dann gelten sie nicht. Dann müsstest du rein theoretisch auch das Gehalt bekommen, wie es im Vertrag vereinbart ist.
Aber wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, dann würd ich dir empfehlen, dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Das Arbeitsrecht ist nämlich ziemlich knifflig. Viel Erfolg!