Arbeitsvertrag ungültig weil mündlich Vereinbarung anschliessend getroffen wurde?

13 Antworten

Hallo Phili78, mit der Sache würde ich zu einem Anwalt gehen. Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben - Glück für Dich; wenn nicht, keine Panik kriegen, Du kannst nach Prozeßkostenhilfe fragen. Die Frage, ob er noch gültig ist oder nicht, tja, ich würde sagen ja, denn Du hast nichts anderes schriftlich, keinen Zusatz zum Arbeitsvertrag, keinen Nachweis darüber, dass der Chef die Zusage gemacht hat, außer mündlich. Und wenn es im Vertrag steht, dass mündliche Absprachen nicht gültig sind, dann wird er sich auch auf nichts anderes einlassen. Aber um sicher zu gehen, informiere Dich bei einem Anwalt. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du da gut durch kommst und einen Job findest, der Dich nicht wieder in eine solche Situation bringt.

Du kannst ja Deinem Chef vor die Wahl stellen: Entweder er nimmt einen Aufhebungsvertrag an und Du bist raus oder Du arbeitest noch das halbe Jahr zum alten Gehalt und gehst auf das Arbeitsgericht. Dieses wird klären welches Gehalt Dir zusteht/zugestanden hat.

Dein Chef wird die richtige Wahl treffen.

Ja der Vertrag ist noch gültig.

Es hat sich ja im Prinzip nichts geändert, außer der mündlichen Absprache, die letztendlich ja ungültig war.

Ich verstehe aber nicht, wie die Gehaltskürzung zustande kommen kann, wenn der Stundenlohn im Vertrag nicht geändert wurde.... ?

Vielleicht wäre das ein guter Grund für eine fristlose Kündigung deinerseits.

Ich würde sagen, der letzte Vertrag welcher SCHRIFTLICH gefertigt wurde ist gültig.

Bin kein Rechtsexperte. Nur eine logische Überlegung ^^

Also ... wenn mündliche Absprachen nicht gelten, dann gelten sie nicht. Dann müsstest du rein theoretisch auch das Gehalt bekommen, wie es im Vertrag vereinbart ist.

Aber wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, dann würd ich dir empfehlen, dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Das Arbeitsrecht ist nämlich ziemlich knifflig. Viel Erfolg!