Arbeitsvertrag einseitig unterschrieben -> Rechtswidirg?

3 Antworten

Ein Vertrag ist stets gültig in dem Sinne wie er gedacht war. Wenn du also den Job und das Geld kriegst ist es doch wurscht, ob da jemand seine 3 Kreuze drunter gemacht hatte oder nicht. Hauptsache, es steht ein Name des Verantwortlichen drunter. Rechtswidrig ist das nicht, obwohl du sicherlich auf eine eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers pochen darfst. Der Vertrag ist dadurch auch nicht weniger gültig.

Hallo Indy72 und danke für die prompte Antwort. Könnte ich vom Vertrag abstand nehmen, wenn mein zukünftiger Arbeitgeber den Eintrittszeitpunkt, welcher abgemacht worden ist, um einen Monat verschiebt (Er hat es angedeutet, da ein Kunde aufgrund interner Vorgänge mich erst dann einsetzen könnte) Ich könnte argumentieren, dass ich aufgrund der Tatsache mir einen anderen Job suchen musste.

@mmacuga

Da kommt es auf das Kleigedruckte und den kleinsten Buchstaben an.

Unter Umständen wäre folgendes Möglich: Wenn in deinem Vertrag steht, dass du zum 15.03 anfängst, aber erst am 15.04 eingesetzt wirst, hättest du trotzdem Anspruch für den Lohn, auch ohne tatsächlich gearbeitet zu haben, denn der Arbeitnehmer hat seine Schuldigkeit getan, wenn er seine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hatte. Wenn der Arbeitgeber dies nicht nutzt, dann ist es sein Problem und nicht des Arbeitnehmers.

Im Streitfall wird der Arbeitgeber den Vertrag unterschreiben, und dann ist er nicht anzufechten ! Das sollte man sicher nie tun, das ist wie ein Blankoscheck !

Sowie Du regelmäßig ein Gehalt von Deinem Arbeitgeber bekommst, bist Du angestellt. Egal, ob unterschriebener oder nicht unterschriebener oder gar kein schriftlicher Vertrag. Auf jeden Fall gelten für Dich und den Arbeitgeber alle gesetzlichen Bestimmungen.

Hallo Critter und Danke, wie schon oben an Dr Love notiert, ist mir nicht wohl einen Monat "Glückspiel"- mäßig auf den Jackpot am Monatsende zu warten. Das Problem ist auch, dass ich in einem Arbeitsverhältnis stehe, und dieses kündigen müsste. Ich denke, es wäre ein gewagtes Spiel später im Rechtsstreit sich einzig auf die mündlichen Abmachungen berufen zu wollen.