Arbeitsrecht - weltweite Reisebereitschaft

2 Antworten

Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, in dem explizit der Punkt mit der weltweiten Reisebereitschaft aufgenommen ist, dann kann er dich auch da hin schicken.

(Solange es zumutbar ist - Wenn er dich zur Zeit nach Syrien schicken wöllte, dann könntest du das ohne Bedenken ablehnen - ausser dein Chef ist General und du Zeitsoldat)

Der Entsendevertrag ist der Vertrag zwischen Arbeitnehmer uund Arbeitgeber, der eben die genauen Modalitäten dieser Reisen regelt. Wann, wie oft, wie lange wohin usw.

da geht es um Bestimmungen und Richtlinien, im Regelfall hat die Personalabteilung es eines Unternehmens bei Entsendungen mit zwei Rechtssystemen zu tun. Auf der einen Seite das deutsche/österreichische Recht (je nachdem, wo du wohnst), welches möglichst weitergehend Anwendung finden soll, auf der anderen Seite das Recht des Gastlandes, welches in einigen Ländern zwingende rechtliche Vertragswerke nach sich ziehen kann. Wenn der Arbeitsvetrag weltweite Reisebereitschaft beinhaltet, dann bedeutet es genau das, was du schreibst. Viele Firmen stellen ja extra Mitarbeiter an, die kurzfristig für kurze oder längere Zeit im Ausland eingesetzt werden und das auch bewusst wollen.

verreisterNutzer  17.09.2013, 21:21

Nach meinem Rechtsverständnis ist eine (weltweite) Reisebereitschaft noch lange keine (dauernde) Auslandsbeschäftigung - "zwei Paar Schuhe" sozusagen.

Ich würde zunächst im Betrieb nachfragen, wie es dort üblich ist, bevor ich mir vielleicht unnötig Sorgen mache. Andererseits kann man im Ausland viel Geld verdienen und wertvolle Erfahrung (auch für zukünftige andere Arbeitgeber) sammeln...